Vater geht wegen Stundenplan vor Gericht, 20 Minuten, 8.12.
Das Gericht liess den Vater aus dem Kanton Zürich jedoch abblitzen, wie
aus dem Urteil hervorgeht. Der Vater des Sechstklässlers störte sich daran,
dass sein Kind jeweils am Mittwochmorgen 35 Minuten länger in der Schule hätte
bleiben sollen, als es die Blockzeiten eigentlich vorsehen. Die Blockzeiten
dauern theoretisch von 8 bis 12 Uhr.
Diese Überschreitung der Blockzeiten entstand, weil die Schule an diesem
Vormittag fünf Lektionen vorsah, darunter Handarbeit/Werken in Halbklassen. Dem
Vater passte dies aber aufgrund privater Aktivitäten nicht. Er gelangte an die
Schulpflege, die von einer Stundenplan-Änderung allerdings nichts wissen
wollte.
Blockzeiten können verlängert werden
Gleicher Meinung war der zuständige Bezirksrat. Dieser brummte dem Vater
die Verfahrenskosten auf und entzog der Beschwerde gleichzeitig auch noch die
aufschiebende Wirkung. Das heisst, dass das Kind bis zu einem rechtskräftigen
Urteil ohnehin den vorgegebenen Stundenplan einhalten musste.
Der Vater zog den Fall daraufhin weiter ans Verwaltungsgericht,
allerdings ebenfalls erfolglos. Der vorliegende Stundenplan sei rechtmässig,
schreibt das Verwaltungsgericht in seinem Urteil.
Unterricht bis 12.35 Uhr erlaubt
Die Blockzeiten von 8 bis 12 Uhr würden nur die Mindestdauer festlegen,
in der die Kinder ohne Unterbruch und ohne Mehrkosten betreut werde müssten.
Über eine allfällige Ausdehnung dieser Zeiten schweigt sich das Gesetz jedoch
aus – sie ist somit auch nicht explizit verboten. Unterricht bis um 12.35 Uhr
sei somit rechtens.
Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Der Vater kann ihn noch ans
Bundesgericht weiterziehen.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen