Infolge der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen unterliegen die schulischen Massnahmen der Invalidenversicherung seit dem 1. Januar 2008 der Zuständigkeit der Kantone. Die schulische Integration geht damit letztlich auf einen Sparbeschluss zurück. Der Kanton Wallis hat die interkantonale Vereinbarung über die Sonderpädagogik gutgeheissen und entsprechend ein Konzept ausgearbeitet.
Die verschiedenen je nach Alter des Kindes anzuordnenden Leistungen, Bild: Departement für Bildung und Sicherheit Kanton Wallis
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