Definitiv soll erst 2015 über das Datum der Einführung des Lehrplans 21 entschieden werden, Bild: Chris Iseli
Trotz Gegenwind: Solothurn soll am Lehrplan 21 festhalten, Grenchner Tagblatt, 22.8.
Der Lehrplan 21 war im
Kantonsrat schon mehrmals ein Thema. Erst vor zwei Monaten hatte das Parlament
mit 50:42 Stimmen einen Auftrag der Fraktion CVP/EVP/GLP/BDP abgelehnt, der dem
Regierungsrat die Kompetenz zur Einführung des Lehrplans wegnehmen und dem
Kantonsrat geben wollte.
Nun verlangt ein Auftrag
von Beat Künzli (SVP, Laupersdorf), die Einführung des Lehrplans 21
unterbinden. Im Kanton Solothurn will der Regierungsrat den neuen Lehrplan ab
2017/2018 einführen; den definitiven Entscheid will er 2015 fällen. «Die Kosten
für den Lehrplan 21 liegen deutlich unter den Kosten für einen allfälligen
kantonseigenen Lehrplan», schreibt die Bikuko in der Medienmitteilung zu ihrem
Mehrheitsentscheid, den Auftrag Künzli abzulehnen.
Aargau und Baselland
wackeln
Am 11. August hatte der
Aargauer Bildungsdirektor Alex Hürzeler angekündigt, dass der Kanton Aargau den
Lehrplan 21 erst auf das Schuljahr 2020/21 einführen werde – mehrere Jahre nach
den Partnerkantonen SO, BL und BL im Bildungsraum Nordwestschweiz. Am 20.
August stellte im Aargau ein Komitee aus 40 Privatpersonen eine kantonale
Volksinitiative gegen die Einführung des Lehrplans 21 vor.
In Basel-Landschaft hat ein
Komitee «Starke Schule Baselland» nach eigenen Angaben genügend Unterschriften
für eine Volksinitiative gesammelt, die den Austritt des Kantons aus dem
Schulharmonisierungskonkordat HarmoS verlangt. Auch diese Initiative richtet
sich unter anderem gegen den Lehrplan 21. Volksbegehren gegen den künftigen,
gemeinsamen Lehrplan der Deutschschweiz sind ferner in mehreren Ostschweizer
Kantonen hängig (SG, TG, GR).
Exerne Schulevaluation
beibehalten
Keine Mehrheit fand in der
Bikuko auch ein Auftrag von Roberto Conti (SVP, Solothurn), der einen
sofortigen gänzlichen Verzicht auf die externe Evaluation an den Solothurner
Volksschulen verlangt. Die Kommissionsmehrheit ist wie der Regierungsrat der Ansicht,
dass die externe Schulevaluation einen Mehrwert bringe und weitergeführt werden
solle.
Abgelehnt hat die Bikuko
auch einen weiteren Auftrag Conti für die Begrenzung der künstlerischen
Ausstattung von kantonseigenen Bauten auf maximal 50 000 Franken pro
Bauprojekt. Bisher wird in den Baukrediten jeweils ein Anteil von rund 0,5
Prozent des Rohausbaus für die künstlerische Gestaltung vorgesehen.
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