31. Juli 2014

Kantonale Regelungen zu Privatschulen

Die Privatschulen sind bewilligungspflichtig und unterstehen staatlicher Aufsicht. Die Bewilligung wird erteilt, wenn die an der Privatschule angebotene Bildung gleichwertig ist wie die Bildung an der öffentlichen Volksschule. Die EDK hat eine Übersicht über die verschiedenen kantonalen Regelungen erstellt.

Je nach Gesetzgebung können auch Leistungen der öffentlichen Schule beansprucht werden, Bild: Privatschulen-Vergleich

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