Quelle: NZZ, 31.5. von Fabian Baumgartner
Der ablehnende Entscheid
der Zürcher Bildungsdirektion zum Gesuch für den islamischen Kindergarten
«al-Huda» (der rechte Weg) in Volketswil hat Grundsatzcharakter für religiöse
Schulen im Kanton. Zu spüren bekommen dies die jüdischen Schulen. Die Bildungsdirektion
will die Bewilligungen für die jüdisch-orthodoxen Kindergärten und Schulen
nochmals überprüfen. Es sei nicht sicher, ob in diesen Bildungseinrichtungen
der Lehrplan tatsächlich erfüllt werde, sagte Martin Wendelspiess, der Chef des
Volksschulamts, gegenüber der NZZ. Deswegen hatte das Volksschulamt die
Verantwortlichen angeschrieben und ihnen mitgeteilt, man müsse nochmals über
die Lehrplanorientierung sprechen.
Keine einheitliche
Ausrichtung
Im Extremfall ist auch eine
Schliessung einer Schule möglich, wenn die Verantwortlichen nicht bereit sind,
die vorgeschriebenen Auflagen umzusetzen. Konkret geht es in Zürich um 3
Kindergärten und 4 Schulen, an denen insgesamt rund 500 Kinder unterrichtet
werden. Die Problematik ist vor allem eine Zürich-spezifische, weil die grosse
Mehrheit der jüdischen Schüler in der Limmatstadt unterrichtet wird. Im Zentrum
der Diskussion steht dabei die Frage, ob an den Schulen die Balance zwischen
weltlichen Fächern und religiöser Unterweisung gewährleistet ist. Im Fall des
geplanten islamischen Kindergartens kam die Bildungsdirektion zum Schluss, dass
dies aufgrund der Verbindungen der Trägerschaft zum Islamischen Zentralrat
nicht der Fall sei. Der Vorstand von «al-Huda» sieht durch den negativen
Entscheid die Rechtsgleichheit unter den Religionen verletzt. Er will ihn
deshalb juristisch überprüfen lassen und allenfalls Rekurs dagegen einreichen.
«Solange der Lehrplan und
die gültige Rechtsordnung eingehalten werden, sollen in einem freiheitlichen
und liberalen Staat wie der Schweiz alle Schulen möglich sein», sagt Ariel
Wyler. Er ist zuständig für religiöse Fragen beim Schweizerischen
Israelitischen Gemeindebund. Zum konkreten Fall wollte er sich mit Verweis auf
das laufende Verfahren jedoch nicht äussern.
Wyler hält auch die erneute
Überprüfung der jüdisch-orthodoxen Schulen durch die Bildungsdirektion für
richtig. «Verhältnismässige zusätzliche Überprüfungen stehen im Ermessen des
Volksschulamtes.» Er geht jedoch davon aus, dass die Schulen die Auflagen
erfüllen. Die Bildungsdirektion habe all diese Schulen und Kindergärten auf der
Basis der gültigen Rechtsordnung zugelassen.
Die Ausrichtungen der nun
in den Fokus geratenen Schulen sind alles andere als einheitlich. «Die
Strömungen der Praxis sind mannigfach, die Grenzen fliessend», sagt Wyler.
Aber: An allen jüdischen Schulen würden Grundwerte und Regeln wie Speisegesetze
sowie Sabbat- und Feiertagsruhe strikt befolgt.
Im Kanton Zürich finden
sich diverse Schulen von Glaubensgemeinschaften. Das Volksschulamt entscheidet
als Aufsichtsorgan über die Zulassung von Privatschulen im Kanton. Auch
anthroposophisch geführte Bildungseinrichtungen gerieten schon in den Fokus der
Behörden. Im Volksschulgesetz aus dem Jahre 2005 ist dabei festgehalten, dass
«Schüler keinen pädagogischen oder weltanschaulichen Einflüssen ausgesetzt
werden, die den Zielen der Volksschule in grundlegender Weise zuwiderlaufen».
Ungenügende Lehrkräfte
Kopfzerbrechen bereiten die
jüdisch-orthodoxen Schulen den Behörden nicht erst seit kurzem. Bereits 2010
gerieten vier Schulen in Zürich unter Druck. Das Volksschulamt hatte damals
festgestellt, dass die Qualifikation der Lehrkräfte für die nichtreligiösen
Fächer ungenügend sei. Diese hatten Schwierigkeiten, geeignete Lehrkräfte mit
den notwendigen Diplomen zu finden. Die Behörde gewährte den betroffenen
Schulen deshalb eine Übergangsfrist von 7 Jahren. Das Volksschulamt verlangte
zudem bauliche Anpassungen in den Schulen. Zwei grosse Schulen mit rund 350
Schülern bezogen in der Folge neue Unterrichtsräume. Es sei in der Zwischenzeit
eine Lösung zur verbesserten und rechtsgenügenden Ausbildung der Lehrkräfte
gefunden und umgesetzt worden, hält Wyler dazu fest. «Der gegenseitige gute
Wille bewirkte viel Positives.»
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