Regierung will den Lehrplan 21 nicht dem Willen des Kantonsrats überlassen, Bild: niz
Regierung will selbst über die Einführung des Lehrplans 21 entscheiden, Grenchner Tagblatt, 12.3. von Christian von Arx
Der Kantonsrat soll
entscheiden, ob und wann der Lehrplan 21 - also der für alle Deutschschweizer
Kantone einheitliche Lehrplan für die Volksschule - im Kanton Solothurn
eingeführt wird: Das möchte die Fraktion CVP/EVP/GLP/BDP mit einem Auftrag
bewirken.
Doch der Regierungsrat lehnt
den Vorstoss ab: Er möchte selber über den Lehrplan 21 entscheiden. Die
Regierung bestätigt in ihrer Stellungnahme, dass sie den Lehrplan 21 frühestens
im Schuljahr 2017/18 umsetzen wolle.
Hintergrund des Vorstosses
sind Vorbehalte gegen den neuen Lehrplan, die in der Vernehmlassung zum
Ausdruck kamen (wir berichteten). Vor allem wird befürchtet, dass der neue
Lehrplan Mehrkosten bringen könnte, die nicht zu den geplanten Sparmassnahmen
passen würden.
«Ganz andere Dimension»
Die CVP/EVP/GLP/BDP ist
grundsätzlich einverstanden, dass nicht jede Änderung von Lehrplänen und
Stundentafeln vom Kantonsrat behandelt werden kann. Aber der Lehrplan 21 als
erster gemeinsamer Lehrplan der Deutschschweiz sei ein Projekt von ganz anderer
Dimension - mit weitgehenden Konsequenzen für Schulen, Lehrbetriebe und die
Finanzen des Kantons.
«Ein solcher Entscheid
braucht breite Akzeptanz und Rückhalt und ist deswegen nicht alleine durch
einige wenige Personen zu treffen, sondern durch das Parlament», heisst es in
der Begründung.
Der Regierungsrat stellt in
seiner Antwort klar, dass für den Erlass des Lehrplans 21 nicht, wie in der
Begründung des Auftrags angenommen, das Departement für Bildung und Kultur
(DBK) zuständig ist, sondern der Gesamtregierungsrat (§ 9 des
Volksschulgesetzes).
Daran möchte er auch nichts
ändern. Weil die Basis für die Einführung neuer Lehrpläne ein fachliches
Konstrukt sei, sei in keinem Kanton die Legislative für den Erlass von
Lehrplänen zuständig.
Von den 21 ganz oder teilweise
deutschsprachigen Kantonen liege die Zuständigkeit in 13 Kantonen bei der
Regierung (so in Aargau, Bern, Luzern oder Basel-Stadt), in Freiburg beim
Erziehungsdepartement und in sieben Kantonen auf einer Fachebene wie dem
Erziehungsrat (so in Baselland oder Zürich).
Diese Kompetenzzuteilung habe
sich bewährt, und sie entspreche den vielfältigen Zusatzaufgaben, die für die
Einführung des Lehrplans zu erfüllen seien, wie Lektionentafeln,
Weiterbildungen oder Lehrmittel.
«Dieses Gesamtpaket gehört
nicht zum Aufgabenbereich einer gesetzgebenden Gewalt. Es muss durch die
Exekutive umgesetzt werden», schreibt der Regierungsrat und sichert grossmütig
die Information des Parlaments zu: «Wir halten die Bildungs- und
Kulturkommission auf dem Laufenden.»
«Nicht vor dem Schuljahr
2017/18»
Der Befürchtung, er könnte
bei der Einführung des Lehrplans 21 zeitlich vorpreschen, tritt der
Regierungsrat mit dem Hinweis entgegen, er habe sich ja schon im Legislaturplan
für die Einführung «frühestens im Schuljahr 2017/18» ausgesprochen.
Die Fraktion CVP/EVP/GLP/BDP
hätte es allerdings gerne noch ein Jahr später: Sie hat zum Legislaturplan
einen Planungsbeschluss eingereicht, wonach der Lehrplan 21 «frühestens auf das
Schuljahr 2018/19» einzuführen sei.
Der Regierungsrat lehnt dies
ab und hält im Voraus fest, dass er einen solchen Kantonsratsbeschluss nicht
als verbindlich akzeptieren würde (wir berichteten).
Auskünfte zu den Kosten
In einer Interpellation hatte
sich die Fraktion CVP/EVP/GLP/BDP zudem nach den bisherigen und künftigen
Kosten der Einführung des Lehrplans 21 erkundigt. In der ebenfalls gestern
verabschiedeten Antwort beziffert der Regierungsrat den Anteil des Kantons
Solothurn am Kostenrahmen des von den 21 Kantonen getragenen Gesamtprojekts für
die Jahre 2010 bis 2014 auf 273 000 von total 6 Millionen Franken. An der
Facharbeit sind zudem drei solothurnische Lehrpersonen in den Fach- bereichen
Mathematik, Französisch und ICT/Medien beteiligt, für deren Stellvertretungen
im Unterricht der Kanton bisher 3000 Franken aufgewendet hat.
Für die zukünftige Weiterbildung und Einführung der Lehrpersonen in den Lehrplan 21 sind in den drei Jahren 2016 bis 2018 je 300 000 Franken vorgesehen. Allgemein beurteilt der Regierungsrat die Kosten des Lehrplans als sinnvoll und verhältnismässig, auch vor dem Hintergrund der geplanten Sparmassnahmen.
Für die zukünftige Weiterbildung und Einführung der Lehrpersonen in den Lehrplan 21 sind in den drei Jahren 2016 bis 2018 je 300 000 Franken vorgesehen. Allgemein beurteilt der Regierungsrat die Kosten des Lehrplans als sinnvoll und verhältnismässig, auch vor dem Hintergrund der geplanten Sparmassnahmen.
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