Aargau muss die Grundlagen für den Lohn der Kindergärtnerinnen überarbeiten, Bild: Andreas Maurer
Gericht heisst Lohnklage von Kindergärtnerinnen gut - Kanton muss über Bücher, Aargauer Zeitung, 25.3.
Die
Beschwerdeführerinnen rügten in beiden Fällen, sie würden im Vergleich zu
Verwaltungsangestellten zu tief entlöhnt. Der Grund sei einzig, dass sie
typische Frauenberufe ausüben würden. Somit liege eine Lohndiskriminierung vor.
Bei der Behandlung der
Beschwerde der Kindergärtnerinnen befand das Verwaltungsgericht, dass die
Grundlagen der Lohneinstufung mangelhaft seien. Es beanstandete vor allem den
Lohnvergleich mit anderen Kantonen.
Das Verwaltungsgericht wies
den Fall deshalb an den Kanton zurück. Dieser muss nun die Lohneinstufung der
Lehrpersonen auf Kindergartenstufe grundlegend überarbeiten und nachweisen,
dass keine Diskriminierung vorliegt.
Das
Verwaltungsgericht kam im zweiten Fall zum Schluss, der Beruf der Lehrpersonen
Primarstufe nicht frauentypisch sei. Es sah daher keine Verletzung der
Lohngleichheit von Mann und Frau, wie aus einer Mitteilung der Gerichte des
Kantons Aargau vom Dienstag hervorgeht.
Als Pilotfälle behandelt
Bei
den beiden Beschwerden handelte es sich um zwei Pilotfälle aus einem Paket von
fast 1300 Beschwerden. Hängig sind beim Aargauer Verwaltungsgericht rund 90
weitere Klagen von Lehrpersonen der Stufen Primarschule und des Kindergartens.
Auf Vorschlag des Verwaltungsgerichts wurde je ein Fall pro Schulstufe herausgepickt
und als Pilotfall behandelt, wie Oberrichter Urs Michel auf Anfrage der
Nachrichtenagentur sda sagte.
Die
restlichen Fälle wurden sistiert. Wenn die Urteile in den beiden Pilotfällen
nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden, werden sie vom Verwaltungsgericht
analog behandelt und erledigt. Falls sich das höchste Schweizer Gericht damit
befassen muss, bleiben sie vorläufig sistiert.
Auf
der Stufe der Schlichtungskommission sind derzeit weitere 1200 Lohnklagen von
Aargauer Lehrpersonen sistiert. Deren Behandlung hängt ebenfalls vom weiteren
Vorgehen der Beschwerdeführerinnen im Fall der beiden Pilotfällen ab.
In
all diesen Fällen geht es um die Höhe der Anfangslöhne im Vergleich zu
denjenigen des Kantonsangestellten. Der Anfangslohn für Lehrpersonen beträgt
gemäss den Klägerinnen rund 70'000 Franken, für Staatsangestellte rund 84'000
Franken. Bei diesem Lohnstreit geht für den Kanton um eine Summe in der
Grössenordnung von 50 bis 70 Millionen Franken.
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