Dürfen Äusserungen im Internet zu Schulstrafen führen? In der Schweiz mussten die Gerichte noch keine solchen Fälle beurteilen, deshalb bezieht man sich auf Gerichtsurteile aus den USA. Daraus ergibt sich, dass die Meinungsfreiheit des Schülers in der Regel über der Disziplinargewalt der Schule steht. Ausnahme: Die Internetkommunikation müsste den Schulbetrieb ernsthaft stören.
Meinungsfreiheit vs. Mobbing: Wann darf man strafen? Bild: lernenmiebu.wordpress.com
Dürfen Äusserungen im Internet zu Schulstrafen führen? schulesocialmedia.com von Philippe Wampfler, 13.12.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen