Umstritten war der Entscheid der kantonalen Bildungsdirektion von Beginn weg. Für die betroffenen fremdsprachigen Privatschulen war bereits vor der Umsetzung im Sommer 2012 klar: Sollten künftig keine Kinder sesshafter Familien mehr aufgenommen werden dürfen, käme dies einem massiven Rückschritt gegenüber der bisherigen Regelung gleich, die keine Zulassungsbeschränkungen kannte. Die Inter-Community School Zurich, die International School Winterthur, die Swiss International School Zurich North und die Zurich International School wollten diese Einschränkung nicht hinnehmen und legten deshalb Rekurs ein. Diesen hat das Zürcher Verwaltungsgericht nun vollumfänglich abgewiesen.
In seinem Urteil hält das Verwaltungsgericht fest,
dass die Bildungsdirektion zum Erlass des Reglements ermächtigt ist und sich
dieses auf eine genügende gesetzliche Grundlage im Volksschulgesetz abstützt.
Auch Privatschulen hätten sich am kantonalen Lehrplan zu orientieren. Damit
soll den Schülerinnen und Schülern eine weiterführende Ausbildung in der
Schweiz ermöglicht werden. Zugleich habe der Staat ein Interesse daran, den
hier lebenden Kindern die nationale Kultur, die kantonalen Eigenheiten und insbesondere
die deutsche Sprache vertieft zu vermitteln. Die Bewilligungen für Schulen, die
vom zürcherischen Lehrplan abwichen, seien deshalb stets nur im Sinne einer
Ausnahmeregelung zulässig gewesen.
Nebst der beschränkten Zulassung hatten sich die
Privatschulen auch über eine Verletzung der Wirtschaftsfreiheit beklagt - und
unterlagen auch in diesem Punkt. Die neue Regelung verunmögliche es den Schulen
nicht, genügend Schüler zu finden, heisst es in der Urteilsbegründung. Dies
zeigten die steigenden Schülerzahlen der betroffenen Privatschulen. Überdies
sei davon auszugehen, dass die internationale Mobilität weiter zunehmen werde -
weshalb auch künftig mit einer höheren Schülerzahl zu rechnen sei. Überdies sei
es den Privatschulen unbenommen, neben dem besonderen Lehrplan auch Lehrgänge
anzubieten, welche zweisprachig seien und den kantonalen Lehrplan erfüllten.
«Der Kerngehalt der Wirtschaftsfreiheit ist in jedem Fall nicht betroffen»,
schreibt das Verwaltungsgericht.
Die vier Privatschulen werden das Urteil nun
prüfen, wie die Zurich International School am Dienstag auf Anfrage erklärt
hat. Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist möglich - dessen ist sich auch die
kantonale Bildungsdirektion bewusst. «Es war uns deshalb von Anfang an ein
Anliegen, eine einfache Umsetzung vorzuschlagen», sagt deren stellvertretende
Generalsekretärin, Cornelia Lüthy. Diese setze auf die Eigenverantwortung der
Privatschulen. Ob diese in Zukunft nämlich tatsächlich nur Kinder aufnehmen,
deren Eltern vorübergehend im Kanton Zürich wohnen oder die glaubhaft
versichern können, ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, wird von der
Bildungsdirektion nur im Rahmen der jährlichen Berichterstattung der Schulen
überprüft.
Urteil AN.2012.00004 vom 10. 4. 13, noch nicht rechtskräftig.
Quelle: NZZ, 2.5. von Susanna Ellner
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