6. Mai 2012

Gian, Giachen und die Schule

Ziel der Revision des Bündner Schulgesetzes war die Anpassung der Löhne und Arbeitsbedingungen an die anderen Kantone. Die Debatte dazu fand im März statt, doch die Protokolle wurden erst gestern veröffentlicht. Hier die wichtigsten Punkte:
  1. Die Schulzeit wird von 38 auf 39 Schulwochen erhöht.
  2. Die Pflichtlektionenzahl (Primar und Sek) wird um eine Lektion von 30 auf 29 gesenkt. Klassenlehrer erhalten eine zusätzliche Lektion Entlastung.
  3. Die Altersentlastung bei Vollpensen ab 55 und 60 Jahren wird von jetzt 2 (55) und 3 (60) auf 1, respektiv 2 Lektionen abgebaut. Für Teilpensen gibt es keine Altersentlastung.
Soviel zum Thema Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Bei den Löhnen verlangte die Botschaft der Regierung eine Erhöung der Einstiegslöhne, die allerdings mit einer Reduktion der Endlöhne finanziert werden sollte. Diese Regelung konnte knapp verhindert werden - die Endlöhne bleiben bei 154% der Einstiegslöhne.
Die gesetzlich geregelten Löhne sind Mindestlöhne. Erziehungschef Martin Jäger (SP) verteidigte das System der Mindestlöhne mit dem Argument, dass die Lebenshaltungskosten im Kanton ungleich verteilt seien. So könne jede Gemeinde selbst bestimmen, wie viel Lohn sie zahlen wolle. Ich überlasse es der Leserin / dem Leser sich Gedanken zu den Auswirkungen dieser Idee zu machen.
Unter dem Schlussstrich ist nicht erkennbar, wie Graubünden mit diesen Massnahmen erfolgreich Lehrer aus anderen Kantonen anlocken will. Im Moment ist noch unklar, wann das neue Gesetz in Kraft tritt.
"Weit und breit keine neuen Lehrer in Sicht", Bild: graubuenden.ch
Quelle: Protokoll des Grossen Rates, Kanton Graubünden 

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