26. März 2012

Bundesgericht bestätigt Busse gegen Eltern

Das Bundesgericht bestätigt das Urteil des Basler Verwaltungsgerichts. Ein muslimisches Elternpaar wird gebüsst, weil es sich weigerte, ihre Töchter in den gemischten Schwimmunterricht zu schicken.
Symbolbild: Der Schwimmunterricht ist auch von der zweiten Instanz als festen Bestandteil des Lehrplans beurteilt worden. 

Schwimmen ist obligatorisch für alle, Bild: Heinz Dürrenberger
Busse für Schwimmunterricht-Boykott auch in letzter Instanz bestätigt. Basler Zeitung, 26.3.

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