14. Januar 2012

Sexualkunde: Notfalls bis vor Bundesgericht

Ein Vater scheut sich nicht, notfalls bis ans Bundesgericht zu gelangen, um eine Dispensation vom Sexualunterricht für seine Tochter zu erhalten. Seiner Meinung nach genügt eine wertneutrale Vermittlung von Wissen über die menschliche Fortpflanzung und Entwicklung. Alles andere gehe über den Auftrag der Schule hinaus. In den Schulbehörden gebe es einige Funktionäre, die sich blind von Ideologien leiten liessen.
Zur Aufklärung: Diese Bücher gehören zu den Unterlagen aus der Sexbox. Das «Elternkomitee Basel-Stadt gegen die Sexualisierung von Kindergarten und Primarschule» ist nicht mit allen Bildern in den Basler Lehrmitteln einverstanden.
Bücher aus der Basler Sexbox, Bild: Keystone
"Sexualkundeunterricht ist verfassungswidrig" Basler Zeitung, 13.1. von Joel Gernet
Sexualunterricht: Notfalls bis vor Bundesgericht, Regionaljournal DRS, 13.1.

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