Hier ein paar Beispiele aus der heute veröffentlichten Mitteilung:
- Der Besuch eines Vorbereitungskurses ist nicht mehr obligatorisch.
- Vorleistungen werden vermehrt berücksichtigt: Gute Noten in der Berufsmaturität, führen zu einer Dispensation in den entsprechenden Fächern.
- Die verlangte Anzahl Jahre Berufs- und Arbeitserfahrung wurde von drei auf zwei Jahre gesenkt. Familienarbeit wird weiterhin zu 50% angerechnet.
Diese Änderungen treten per 1. Oktober in Kraft.
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