27. Mai 2017

Kantone passen Lehrplan-Vorgaben zum Schwimmunterricht an

Verschiedene Kantone führen ab dem kommenden Schuljahr den Lehrplan 21 ein. Unter anderem bedeutet das, dass Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klasse obligatorischen Schwimmunterricht erhalten. Freie Plätze in Hallenbädern sind aber rar.
Nicht alle Kantone können die Lehrplan-Vorgaben fürs Schwimmen einhalten, Bild: keystone
Schwimmen nicht leicht gemacht, SRF, 26.5.

Schulkinder der 3. und 4. Primarklasse sollen sich über Wasser halten und mindestens 50 Meter schwimmen können. Nach der 6. Klasse sollen sie die 50 Meter in zwei Schwimmstilen absolvieren können. So definiert der neue Lehrplan 21 das Lernziel im Schwimmunterricht.

Auf Anfrage bei verschiedenen Schulämtern heisst es, dass das hoch gesteckte Ziele seien. Gerade in ländlichen Schulgemeinden, wo wenig Schwimmflächen zur Verfügung stehen. Einzelne Kantone passen darum ihre Vorgaben für den Schwimmunterricht an:

·         TG: Die Schüler und Schülerinnen müssen bis Ende der 6. Klasse fähig sein, 50 Meter zu schwimmen, egal in welcher Technik.

·         AI: Bis in die 4. Klasse sollen die Kinder schwimmen und sich sicher im Wasser bewegen können. Die Schwimmstile werden dann wieder ein Thema, wenn der Kanton über ein Hallenbad verfügt.

·         GL: Einzelne Schulgemeinden sind von den Lernzielen im Schwimmunterricht dispensiert.

·         SG/AR: Die Weisungen an die Schulgemeinden werden noch diskutiert.


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