Verschiedene Kantone führen ab dem kommenden Schuljahr den Lehrplan 21
ein. Unter anderem bedeutet das, dass Schülerinnen und Schüler der 3. und 4.
Klasse obligatorischen Schwimmunterricht erhalten. Freie Plätze in Hallenbädern
sind aber rar.
Nicht alle Kantone können die Lehrplan-Vorgaben fürs Schwimmen einhalten, Bild: keystone
Schwimmen nicht leicht gemacht, SRF, 26.5.
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Schulkinder der 3. und 4. Primarklasse sollen sich über Wasser halten
und mindestens 50 Meter schwimmen können. Nach der 6. Klasse sollen sie die 50
Meter in zwei Schwimmstilen absolvieren können. So definiert der neue Lehrplan
21 das Lernziel im Schwimmunterricht.
Auf Anfrage bei verschiedenen Schulämtern heisst es, dass das hoch
gesteckte Ziele seien. Gerade in ländlichen Schulgemeinden, wo wenig
Schwimmflächen zur Verfügung stehen. Einzelne Kantone passen darum ihre
Vorgaben für den Schwimmunterricht an:
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TG: Die Schüler und Schülerinnen müssen bis Ende der 6. Klasse fähig
sein, 50 Meter zu schwimmen, egal in welcher Technik.
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AI: Bis in die 4. Klasse sollen die Kinder schwimmen und sich sicher im
Wasser bewegen können. Die Schwimmstile werden dann wieder ein Thema, wenn der
Kanton über ein Hallenbad verfügt.
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GL: Einzelne Schulgemeinden sind von den Lernzielen im Schwimmunterricht
dispensiert.
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SG/AR: Die Weisungen an die Schulgemeinden werden noch diskutiert.
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