5. Februar 2014

Reaktionen auf Amsler

Die Reaktionen auf das weitere Vorgehen nach der Konsultation des Lehrplans 21 bleiben nicht aus. Besonders auffällig ist, wie D-EDK-Chef Christian Amsler als oberster Verantwortlicher das Thema der Harmonisierung bei den Fremdsprachen ignoriert.



"Bei den Fremdsprachen herrscht Vogel-Strauss-Politik", Bild: www.christianamsler.ch

Quelle: NZZ, 5.2.


Unglaublich. Wieder meldet sich der Präsident der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz, Christian Amsler, in Sachen Lehrplan 21 zu Wort (NZZ 27. 1. 14). Aber er bringt es tatsächlich fertig, im ganzen umfangreichen Artikel mit keinem einzigen Wort auf jenes Problem einzugehen, welches in aller Munde ist, nämlich auf die Fremdsprachenfrage. Von verschiedensten Seiten wird gefordert, in diesem Sektor die immer wieder betonte Harmonisierung ebenfalls herzustellen, und auch im Text von Schellenbauer/Walser auf der gleichen NZZ-Seite kreidet man dem Lehrplan 21 diesen Makel an.
Erstens sollte unbedingt darüber gesprochen werden, welches die erste Fremdsprache sein soll, und zweitens muss dringend der Beginn mit der zweiten Fremdsprache wieder auf die Oberstufe verlegt werden. Es hat sich nämlich mittlerweile klar gezeigt, dass die meisten Primarschüler mit zwei Fremdsprachen ab der 5. Klasse hoffnungslos überfordert sind. Am Schluss schreibt Amsler, die D-EDK nehme die Herausforderung des Lehrplans 21 an. Aber leider eben nicht dort, wo es dringend nötig wäre; man schafft zwar mit Hunderten von oft abstrusen Forderungen nach Schülerkompetenzen ein Riesenwerk, das sowieso an der Front kaum gelesen, geschweige denn umgesetzt wird, doch bei den Fremdsprachen herrscht Vogel-Strauss-Politik in Reinkultur. Jetzt möchten wir endlich einmal wissen, wie Herr Amsler und seine vielen Lehrplan-Experten gedenken, bei den Sprachen die Harmonisierung zu erreichen.
Oskar Meier, Bazenheid

Christian Amsler schreibt, dass Art. 62 der Bundesverfassung eine Harmonisierung der Volksschule verlangt. So weit, so gut. Art. 62, dem das Volk 2006 zugestimmt hat, sieht aber lediglich eine Harmonisierung «des Schuleintrittsalters, der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen, von deren Übergängen sowie die Anerkennung von Abschlüssen» vor. Nicht mehr und nicht weniger. Genau das aber leistet der Lehrplan 21 nicht. Er stellt das Schweizer Schulwesen auf eine völlig neue Grundlage, er schliesst nicht an bestehende Lehrpläne an. Er markiert vielmehr einen radikalen Bruch mit der bewährten schweizerischen Bildungstradition. Art. 62 bietet keine Grundlage für einen EU-konformen Umerziehungsplan. Und darum handelt es sich.

Dieter Sprock, Wilen b. Wil

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