Die Volksschule ist
grundsätzlich kostenlos. Nicht aber, wenn die Kinder wegen eines selbst
geschürten Konfliktes in eine anderen Gemeinde eingeteilt werden müssen. Dies
hat das Zürcher Verwaltungsgericht entschieden.
Nach Streit mit Schulleiter: Eltern müssen Schulgeld selber zahlen, Limmattaler Zeitung, 23.10.
Die Eltern, die bis vor Verwaltungsgericht klagten,
lagen seit mehreren Jahren mit der Primarschule und insbesondere mit dem
Schulleiter im Clinch. Sie waren der Meinung, dass ihre beiden Kinder von
Verboten und Strafen eingeschüchtert würden.
Der zuständigen Primarlehrerin, welche die Kinder in
einer altersdurchmischten Klasse unterrichtete, attestierten sie «unglaublichen
Tatendrang, aber wenig mütterliche Wärme».
Diese Lehrerin brauche eine Supervision, forderten
sie, die Kinder bräuchten psychologische Betreuung und «die Mutter eine
Entspannungstherapie».
Als Sofortmassnahme wurde eines der Kinder
vorübergehend in der Schule der Nachbargemeinde untergebracht, wo es offenbar
besser klappte. Die Eltern beantragten deshalb, dass ihre beiden Kinder
dauerhaft dort zur Schule gehen könnten. Doch die Schulleitung lehnte das ab,
worauf die Eltern an die Schulpflege gelangten.
Diese ordnete eine schulpsychologische Untersuchung
an und kam zum Schluss, dass die Versetzung in eine andere Gemeinde angesichts
des Konfliktes wohl das Beste für alle wäre.
10'200 Franken pro Kind
und Jahr
Sie teilte den Eltern aber gleichzeitig mit, dass
nun ein Schulgeld fällig werde, konkret 10'200 Franken pro Kind und Jahr. Denn
nur die Schule im eigenen Wohnort sei kostenlos.
Die Eltern wollten dies nicht akzeptieren und
rekurrierten bis vor Verwaltungsgericht. Dieses gibt aber der Schule und damit
auch der Bildungsdirektion Recht. Der Staat sei nicht verpflichtet, den
kostenlosen Schulbesuch in einer anderen Gemeinde zu ermöglichen.
Der Kanton komme nur dafür auf, wenn etwa eine
spezielle örtliche Situation vorliege. Habe ein Schüler die «Unzumutbarkeit»
selber zu verantworten oder die Eltern verlangten von sich aus eine Umteilung,
werde das Schulgeld fällig.
Im vorliegenden Fall hätten die Eltern den Konflikt
geschürt, schreibt das Gericht. Sie sind also selber schuld, dass die Situation
«unzumutbar» wurde.
Würde der Kanton auch in einem solchen Fall kein
Schulgeld erheben, so würde dies gemäss Verwaltungsgericht bedeuten, dass
Eltern ihre Kinder kostenlos in einer anderen Gemeinde unterbringen könnten -
einfach indem sie einen Streit eskalieren liessen.
Den Kindern half die Versetzung in die
Nachbargemeinde. Gemäss Verwaltungsgericht hat sich die Situation dort deutlich
entspannt.
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