Die SVP Graubünden fordert eine
Dispensierungsmöglichkeit des Fremdsprachenunterrichts für die Realstufe.
Überforderte Schülerinnen und Schüler sollen einfach einen entsprechenden
Antrag stellen können und so bestmöglichst gefördert werden.
Dispensierung vom Fremdsprachenunterricht? Südostschweiz, 16.5. von Nadine Hinder
Im September 2018 fand in
Graubünden die Abstimmung über die Fremdspracheninitiative statt. In der Diskussion
wurde mehrfach eine unbürokratische Abwahlmöglichkeit von Fremdsprachen für
überforderte Schülerinnen und Schüler gefordert. Dies soll im Sinne einer
individuellen Förderung passieren. Mit der Einführung des Lehrplans 21 bestehe
jedoch keine Möglichkeit mehr ein Fach abzuwählen, wie die SVP in ihrer Anfrage
an die Regierung schreibt.
Die Regierung entgegnet, dass mit der Einführung
des Lehrplans 21 auf Beginn des Schuljahres 2018/19 alle Pflichtfächer
gleichwertig behandelt werden und die Abwahlmöglichkeiten für die
Pflichtfremdsprachen aufgehoben wurde. Der aktuelle Lehrplan definiere neu
Grundansprüche für die vier Fachbereiche «Mathematik», «Schulsprache», «1.
Fremdsprache» und «Natur, Mensch, Gesellschaft». Die Schule als Institution und
die Lehrpersonen hätten den Auftrag, die Erreichung dieser Grundansprüche im
Unterricht zu ermöglichen.
Fachbefreiung als Förderung der Schüler
Die SVP fordert nun, dass in gut begründeten
Einzelfällen eine Fachbefreiung möglich sein soll. «Wenn Schülerinnen und
Schüler bereits grosse Mühe haben, die Grundanforderungen in der Erstsprache
und den mathematischen Fächern zu erreichen, dann sollte der Abschluss der
Realschule mindestens ermöglichen, dass diese Jugendlichen eine Attestlehre
machen können». In dieser beruflichen Grundbildung mit Berufsattest (EBA)
würden aber keine Fremdsprachenkenntnisse verlangt. «Eine Fachbefreiung
entspräche in diesem Falle der grösstmöglichen Lernzielanpassung/Förderung»
schreibt die SVP in der Anfrage an die Regierung.
Bisher sei die Fachbefreiung in Absprache mit
der Schulleitung mit dem Fokus auf die bestmögliche Förderung des Schülers
erfolgt. Neu müsse ein Dispensationsgesuch der Erziehungsberechtigten via
Schulleitung beim Schulinspektorat eingereicht werden. Dabei betont die SVP,
dass die Formulierung des Dispensationsgesuches gerade für
Erziehungsberechtigte mit Migrationshintergrund grösste Schwierigkeiten
darstelle.
Dispens auf Amtswegen möglich
Die «Befreiung von einzelnen Fächern» sei seit
dem Inkrafttreten des total überarbeiteten Gesetzes für die Volksschulen des
Kantons Graubünden im Jahr 2013 möglich. Sofern diese im Rahmen einer
integrativen Förderung mit Lernzielanpassung sei, schreibt die Regierung.
Gemäss der Schulverordnung sei dafür eine Bewilligung des Amtes notwendig.
Diese Bewilligung erfolge über ein unbürokratisches, kantonal standardisiertes
Verfahren innert maximal zwei Arbeitswochen.
Um eine Fachbefreiung für ihr Kind zu ersuchen,
sei lediglich ein kurzes Schreiben der Erziehungsberechtigten an das regionale
Schulinspektorat nötig. Dieses klärt ab, ob die Schule zusammen mit den Eltern
die Notwendigkeit einer Fachbefreiung gemäss den kantonalen Vorgaben besprochen
hat und ob eine schulische Ersatzlösung während der ausfallenden Lektionen
gewährleistet ist.
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