95 Lehrkräfte, die wegen
Übergriffen ihre Unterrichtsbefugnisse verloren haben, stehen auf der schwarzen
Liste der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK). Die meisten von
ihnen haben ihre Zulassung wegen Sexualdelikten verloren.
Die schwarze Liste der EDK umfasst 95 Lehrkräfte, sda, 28.10.
Die EDK hat die Liste mit
den 95 Personen erstmals anonym zugänglich gemacht, wie EDK-Präsidentin Silvia
Steiner der Agentur Keystone-SDA einen Bericht der «Sonntagszeitung» bestätigt.
Das Blatt hat sich gemäss eigenen Angaben acht Monate lang um Einsicht bemüht.
Für die Herausgabe habe
die EDK frühere Beschlüsse ändern müssen, sagte Steiner. Der EDK-Vorstand habe
den entsprechenden Beschluss am 6. September gefasst.
Die schwarze Liste ist
seit Anfang 2008 für alle Kantone obligatorisch. Gemäss Recherche der Zeitung
melden aber noch längst nicht alle Kantone der EDK den Entzug von
Lehrbewilligungen. 14 Kantone haben derzeit keinen einzigen Pädagogen
registriert.
Jeder dritte verzeichnete
Lehrer stammt aus dem Kanton Zürich. Von über 16'000 Lehrkräften im Kanton sind
laut Steiner 32 auf der Liste. Dann folgen auf der Sperrliste die Kantone St.
Gallen (15 Einträge), Bern (14 Einträge) und Luzern (11 Einträge).
Fast alle Entzüge ohne Ablauffrist
Bei 43 der 95 Personen
handelt es sich um Primarlehrer, 24 unterrichteten auf der Sekundarschulstufe.
Fast immer sprachen die Behörden die Entzüge ohne Ablauffrist aus, das
Berufsverbot gilt also lebenslang.
Die Liste ist
anonymisiert. Name, Alter und Geschlecht der Betroffenen sind nicht
ersichtlich. In den Kantonen Zürich und Luzern sind gemäss einer Umfrage der
Zeitung alle eingetragenen Personen männlich, im Kanton St. Gallen sind 2 von
15 weiblich.
Die schwarze Liste soll
verhindern, dass Pädophile, Süchtige oder Gewalttätige sich in andere Kantone
«einschleichen» und wieder als Lehrkräfte von Minderjährigen eingestellt
werden. Dazu müssten die Kantone allerdings ihre Fälle lückenlos melden.
Die EDK habe darauf keinen
Einfluss, sagte Steiner auf Nachfrage der Agentur Keystone-SDA. Die EDK sei
kein direktives Gremium und habe insbesondere keine Möglichkeit, die
Umsetzungspraxis in den einzelnen Kantonen zu prüfen.
Die EDK führte die Liste
schon 2004 ein. Die Schweizer Datenschützer hatten allerdings Einwände, so dass
die EDK eine explizite konkordatäre Rechtsgrundlage schaffen musste.
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