Das Schwyzer Initiativkomitee nimmt Stellung zum Bundesgerichtsurteil über die Initiativegegen den Lehrplan 21, gegen die Schulversuche und die Abschaffung von
bewährten Schulfächern.
Ungültigerklärung 'rechtens' - ist die Erde doch eine Scheibe? Communiqué des Initiativkomitees zum Bundesgerichtsentscheid, 25.10.
Das
Bundesgericht hat einen politischen Entscheid gefällt, um die
Ungültig-Erklärung der Initiative «Stopp dem Lehrplan 21 – JA zur Änderung des
Volksschulgesetzes» durch den Schwyzer Kantonsrat zu stützen. Doch es ist eine
Tatsache, dass Schüler, Lehrer und Eltern unter dem OECD-gesteuerten Umbau der
Schweizer Volksschule massiv leiden. Die Fieberkurve des Schulversagens,
Schulkinder-Depressionen und Lehrer-Burnouts steigen stetig an. Die Schweizer
Wirtschaft beklagt die klaffenden Bildungslücken der Schulabgänger. Das
Bundesgericht hat seine grosse politische Verantwortung in diesem Kontext nicht
wahrgenommen, es leistete sich mit dürftigen juristischen Erwägungen eine
Machtdemonstration gegen die öffentlichen Interessen. Alles in bester Ordnung –
obwohl es in der Schule brennt?
Pikant
ist, dass das Bundesgericht die Zustellung des Urteils an die Beschwerdeführer
verzögerte und die Behörden in Schwyz – und die Medien – vorab informierte. Die
Bevorzugung der Behörden schlägt sich auch in den gesamten Erwägungen des
Bundesgerichts nieder:
Die
Beschwerde-Begründungen der Initianten wurden fast durchwegs ignoriert. So hat
das Bundesgericht die klaren Aussagen zum Hauptziel der Initiative – nämlich
die seit Jahrzehnten vorangetriebene, systematische Zerstörung unserer
Volksschule abzuwehren – einfach weggewischt. Dies mit der falschen Behauptung,
es gehe den Initianten nur um den Lehrplan 21 selbst. Die gravierenden
Auswirkungen der Schulversuche wurden von den Bundesrichtern bestritten. Sie
kamen ausserdem zum Schluss, die Abschaffung bewährter Fächer, des
Klassenunterrichts etc., sei nur von «untergeordneter Bedeutung».
Warum
die Bevölkerung so tief besorgt ist und schweizweit über die Veränderungen der
Volksschule abstimmen will, erörterte das Bundesgericht nicht. Es nahm auch
keine Stellung zur Weigerung der kantonalen Instanzen, für das Anliegen der
über 3'000 Schwyzer Unterzeichner zusammen mit den Initianten eine
Abstimmungsvorlage zu erarbeiten. Die Bitte der Initianten um entsprechende
Gespräche war abgelehnt worden.
Nun hat
das Bundesgericht die Erziehungsdirektoren-Konferenz und die kantonalen
Bildungsdepartemente darin bestärkt, Volksentscheide zu verhindern.
Demokratische Weichenstellungen für die Schule sind jetzt offensichtlich
unerwünscht – obwohl diese bisher die Grundlage unseres hervorragenden und
erfolgreichen Schulsystems waren.
Das
behördliche und juristische Abwiegeln der Initiative gibt tiefe Einblicke in
die einschneidenden Methoden des schulischen «Change Managements». Jahrelang
hat man die Rechtsgrundlagen unterhalb des Radars der Betroffenen so
abgeändert, dass die aktuelle Zersetzung der Volksschule überhaupt möglich
wurde. Jetzt ernten unsere Kinder die bitteren Früchte.
Die
nächste Initiative wird eine Gesamt-Revision des Volksschulgesetzes fordern.
Wir bleiben dran!
Initiativkomitee
«Stopp dem Lehrplan 21 – JA zur Änderung des Volksschulgesetzes»
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