17. April 2016

Beschwerde gegen Kostenbeteiligung der Eltern

Das neue Volksschulgesetz ermöglicht es Schulen, den Eltern die Deutschnachhilfe für ihre Kinder zu verrechnen. Beim Bundesgericht ist dagegen eine Beschwerde eingegangen – obwohl diese Praxis bereits heute angewendet werden kann.
Eltern werden zur Kasse gebeten, St. Galler Tagblatt, 13.4. von Michèle Vaterlaus


Die Primarschulgemeinde Romanshorn will Eltern an den Kosten beteiligen, wenn deren Kinder zusätzlichen Deutschunterricht benötigen. Ab August 2017 sollen sie einen Pauschalbeitrag von 500 Franken bezahlen. Der Beitrag entfällt aber, wenn das Kind im Vorfeld die Spielgruppe zweimal wöchentlich besucht hat. Romanshorn führt damit eine Praxis ein, die mit dem neuen Thurgauer Volksschulgesetz zwar rechtens wäre, aber umstritten ist.

Das neue Volksschulgesetz hat der Grosse Rat zu Beginn des Jahres verabschiedet. Dieses gibt Schulen das Recht, «in besonderen Fällen» von Eltern eine Kostenbeteiligung für die Deutschnachhilfe zu verlangen, wenn die Kinder zu wenig gut Deutsch sprechen. Gegen diesen Beschluss ist beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht worden. «Ein soziales Grundrecht unserer Bundesverfassung garantiert jedem Kind das Recht auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht», sagt Valentin Huber. Er ist einer der vier Privatpersonen, welche die Beschwerde eingereicht haben. Stelle die Schule den Unterricht in Rechnung, dann sei das nicht mit diesem höherrangigem Bundesrecht vereinbar.

Kritik kam schon früh
Bereits nach der Gesetzesrevision wurde kritisiert, dass dieser Gesetzesartikel verfassungswidrig sei. Regierungsrätin Monika Knill, Departement für Erziehung und Kultur, erklärte bereits damals, man habe den Artikel im Gesetz aufgenommen, da es in Schulgemeinden Fälle gebe, bei denen Kinder in der Schweiz geboren wurden und sich die Eltern nicht um deren sprachliche Integration bemühen. Der Grosse Rat und die vorberatende Kommission hätten sich aber bewusst für eine Kann-Formulierung und für den Zusatz «in besonderen Fällen» ausgesprochen, wie sie gegenüber unserer Zeitung sagte. Doch auch die Formulierung kritisieren die Beschwerdeführer.

Willkür befürchtet
Valentin Huber stellt die Frage, wer entscheide, was denn ein «besonderer Fall» sei und wann ein Kind genügend gut Deutsch spreche. «Wir fragen uns, ob auch jedes Kind gleich behandelt wird.» Denn ob Eltern zur Kasse gebeten werden oder nicht, liege im Ermessen der jeweiligen Schulbehörde – und jede Schulbehörde würde wohl wieder anders urteilen. Unterstützung in dieser Kritik bekommt er von Beat W. Zemp, Präsident des Dachverbands Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH).

Der Verband hatte noch im November in Betracht gezogen, selbst eine Beschwerde einzureichen. Hat sich dann aber dagegen entschieden, weil die Kantonalsektion Bildung Thurgau aus guten Gründen nicht als Beschwerdeführer auftreten wollte, wie Zemp sagt. «Der Gesetzesartikel betrifft in erster Linie Eltern und nicht Lehrer.» Dennoch ist Zemp froh, dass durch die Beschwerde geprüft wird, ob der Artikel verfassungskonform ist oder nicht. «Ich sehe vor allem Hürden bei der Umsetzung», sagt er. «Wie will man Willkür verhindern?», fragt er sich, wie es bereits Huber getan hat.

Anne Varenne, Präsidentin von Bildung Thurgau, sagt: «Wir haben keinen Beschluss gefasst. Doch an der Delegiertenversammlung war der Tenor dahingehend, dass den Eltern eine Kostenbeteiligung auferlegt werden kann, wenn zumutbare Möglichkeiten bestanden hätten, dem Kind vor Schuleintritt ausreichend Deutsch beizubringen.» Mit zumutbar sei gemeint, dass das Angebot kostenlos und vor Ort bestehen muss. «Das ist in vielen Gemeinden nicht der Fall», sagt sie. «Von daher erzeugt das Gesetz auch einen gewissen Druck auf die Gemeinden, solche Angebote zu schaffen. Das würden wir begrüssen.»

Verordnung lässt es bereits zu
Die Primarschulgemeinde Romanshorn stützt ihren Beschluss, von Eltern für zusätzlichen Deutschunterricht einen Kostenbeitrag zu verlangen, aber nicht auf das neue Volksschulgesetz. «In der bestehenden Verordnung steht, dass Massnahmen wie Deutsch als Zweitsprache in der Regel unentgeltlich sind», sagt Schulpräsident Hanspeter Heeb. «Diese Formulierung schliesst nicht aus, dass in Ausnahmefällen der zusätzliche Unterricht auch für kostenpflichtig erklärt werden kann.»

So ist es einigen Schulgemeinden im Thurgau bereits gang und gäbe, für Deutschnachhilfe Rechnungen an die Eltern zu schreiben.


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