Im Rahmen ihrer
Jahresversammlung im Kanton Thurgau vom 29. und 30. Oktober 2015 haben die
kantonalen Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren erfreut von den
Reaktionen des Bundes auf die EDK-Bilanz über die Harmonisierung der
obligatorischen Schule Kenntnis genommen. In diesen wird die Beurteilung der
EDK, die im Juni 2015 eine positive Bilanz gezogen hatte, bestätigt. Die
Einschätzung des Bundes ist von besonderem Belang, da er bei der Harmonisierung
von Eckwerten des Schulwesens eine subsidiäre Regelungskompetenz hat.
Medienmitteilung EDK, 2.11.
In
ihrem Bilanzbericht vom Juni 2015 hatte die EDK erstmals für den Bereich der
obligatorischen Schule bilanziert, wo die Kantone bei der Harmonisierung der
Eckwerte gemäss Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung stehen (Medienmitteilung 1.7.2015). Die EDK kam
damals zum Schluss, dass der Verfassungsauftrag bereits gut umgesetzt sei und
die Kantone die Harmonisierung weiterführen. Einzig im Sprachenbereich seien
Abweichungen nicht auszuschliessen. Eine Bundesintervention wurde aber nicht
als notwendig erachtet. Mit Verabschiedung des Berichts hat die
Plenarversammlung die Kantone eingeladen, die Harmonisierung der
obligatorischen Schule weiter zu beachten und sich, wo noch erforderlich, ihr
anzuschliessen. Eine nächste Bilanz wurde für 2019 in Aussicht gestellt. Der
Bericht wurde im Juni auch den zuständigen Bundesbehörden zur Kenntnis
gebracht.
Wenn die Kantone auf dem Koordinationsweg keine harmonisierte Lösungen bei den von der Bundesverfassung bezeichneten Eckwerten finden (Schuleintrittsalter und Schulpflicht, Dauer und Ziele der Bildungsstufen, Übergänge zwischen den Bildungsstufen), kann der Bund dies gemäss Bundesverfassung (Artikel 62 Absatz 4) regeln. Entsprechend sind die Reaktionen der zuständigen Bundesorgane auf den Bilanzbericht der EDK von besonderem Belang.
In seiner Antwort an die EDK zum Bilanzbericht geht der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) mit der Plenarversammlung der EDK darin einig, dass auf dem Weg der Harmonisierung innerhalb weniger Jahre bereits viel erreicht worden sei und dass dieser Weg fortgesetzt werden solle. Ein besonderes Augenmerk legt der Bundesrat auf den Bereich des Fremdsprachenunterrichts, in dem der hohen Bedeutung der Landessprachen weiterhin Rechnung zu tragen sei. Die ständerätliche WBK (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur) hat sich in ihrer Medienmitteilung vom 2. September 2015 mit der Bilanz sehr zufrieden gezeigt.
Nachdem das Konkordatsrecht im Bildungsbereich – auch bedingt durch die neuen Bildungsartikel in der Bundesverfassung – in den vergangenen zehn Jahren einen Ausbau erfahren hat, stellt die EDK ihre Arbeit für die Jahre 2015-2019 unter das Leitmotiv der Konsolidierung. In den kommenden Jahren will sie in erster Linie die bestehenden Konkordate sorgfältig umsetzen. Die EDK vollzieht heute 12 Konkordate, das sind interkantonale Vereinbarungen gemäss Artikel 48 der Bundesverfassung.
Wenn die Kantone auf dem Koordinationsweg keine harmonisierte Lösungen bei den von der Bundesverfassung bezeichneten Eckwerten finden (Schuleintrittsalter und Schulpflicht, Dauer und Ziele der Bildungsstufen, Übergänge zwischen den Bildungsstufen), kann der Bund dies gemäss Bundesverfassung (Artikel 62 Absatz 4) regeln. Entsprechend sind die Reaktionen der zuständigen Bundesorgane auf den Bilanzbericht der EDK von besonderem Belang.
In seiner Antwort an die EDK zum Bilanzbericht geht der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) mit der Plenarversammlung der EDK darin einig, dass auf dem Weg der Harmonisierung innerhalb weniger Jahre bereits viel erreicht worden sei und dass dieser Weg fortgesetzt werden solle. Ein besonderes Augenmerk legt der Bundesrat auf den Bereich des Fremdsprachenunterrichts, in dem der hohen Bedeutung der Landessprachen weiterhin Rechnung zu tragen sei. Die ständerätliche WBK (Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur) hat sich in ihrer Medienmitteilung vom 2. September 2015 mit der Bilanz sehr zufrieden gezeigt.
Nachdem das Konkordatsrecht im Bildungsbereich – auch bedingt durch die neuen Bildungsartikel in der Bundesverfassung – in den vergangenen zehn Jahren einen Ausbau erfahren hat, stellt die EDK ihre Arbeit für die Jahre 2015-2019 unter das Leitmotiv der Konsolidierung. In den kommenden Jahren will sie in erster Linie die bestehenden Konkordate sorgfältig umsetzen. Die EDK vollzieht heute 12 Konkordate, das sind interkantonale Vereinbarungen gemäss Artikel 48 der Bundesverfassung.
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