Die Volksinitiative "Für die
Volksschule" ist ungültig. Das Verwaltungsgericht stützt einen Entscheid
der St.Galler Regierung. Die Initiative des Komitees "Starke Volksschule
St.Gallen" will die Beschränkung auf eine Fremdsprache in der
Primarschule.
Initiative "Für die Volksschule" ungültig, St. Galler Tagblatt, 7.5.
Dieser Teil der Initiative stehe der in Artikel 61a der
Bundesverfassung vorgeschriebenen Pflicht für einen durchlässigen
schweizerischen Bildungsraum zu sorgen entgegen, aber auch dem
Harmos-Konkordat, wie das St.Galler Verwaltungsgericht in seinem am Donnerstag
publizierten Urteil festhält.
Die Volksinitiative
"Für die Volksschule" sieht vor, dass erst ab der Sekundarstufe mehr
als eine Fremdsprache unterrichtet wird. Die Initiative widerspricht deshalb
übergeordnetem Recht, soweit sie für den Lehrplan der Primarstufe vorschreibt,
dass höchstens eine Fremdsprache unterrichtet wird.
Lehrplan
21 verhindern
In diesem Punkt habe die
Vorinstanz deshalb zu Recht einen offenen Widerspruch zum Harmos-Konkordat
festgestellt. Die verbleibenden Teile der Volksinitiative bildeten für sich
allein betrachtet keine tragfähige Grundlage für eine Gesetzesinitiative. Der
Entscheid des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Eigentliches
Ziel des Komitees "Starke Volksschule St.Gallen" ist der Lehrplan 21.
Die Einführung soll verhindert werden. Das St.Galler Stimmvolk muss nochmals
über den Harmos-Beitritt abstimmen; eine Initiative, die den Austritt aus dem
Harmos-Konkordat verlangt, ist zustande gekommen.
Für ungültig erklärt
Für ungültig erklärt
Das Komitee wollte zudem
noch für die Initiative "Für die Volksschule" Unterschriften sammeln.
Darin ging es um Änderungen im Volksschulgesetz. Diese zweite Initiative hatte
die St.Galler Regierung aber für ungültig erklärt, weil solche
Gesetzesänderungen nicht möglich seien, solange der Kanton Mitglied des
Harmos-Konkordats sei. Gegen diesen Entscheid hatte das Komitee vor
Verwaltungsgericht rekurriert.
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