Die Anhebung der Löhne soll schrittweise erfolgen, Bild: Chris Iseli
Kindergärtnerinnen sollen gleich viel verdienen wie Primarlehrer, Aargauer Zeitung, 2.4.
Kindergärtnerinnen
sollen im Kanton Aargau maximal 9560 Franken Monatslohn erhalten statt bisher
8779 Franken.
Damit
würden die Löhne für die Kindergärnterninnen auf das Niveau auf das Niveau der
Primarlehrpersonen angehoben werden. Das schlägt der Regierungsrat vor. Er
setzt damit ein Urteil des Verwaltungsgerichtes um. Die Mehrkosten betragen 9,4
Millionen Franken pro Jahr.
Die
Anhebung der Löhne der Kindergartenlehrpersonen soll schrittweise bis Anfang
2018 umgesetzt werden. Der Regierungsrat schickte am Donnerstag die notwendige
Änderung des Lohndekretes in die Anhörung. Das letzte Wort wird der Grosse Rat
haben.
Der
Regierungsrat will die Löhne für die Kindergartenlehrpersonen um drei Stufen
auf das Niveau der Primarschullehrpersonen anheben. Damit würde der
Positionslohn bei Alter 22 von derzeit 71'330 Franken auf 77'680 Franken pro
Jahr steigen. Gleichzeitig würde der Maximallohn von 114'128 auf 124'287
Franken erhöht.
Die
Lohnaufbesserungen will der Regierungsrat schrittweise umsetzen. Eine
Staffelung über drei Jahre rechtfertige sich aufgrund der schwierigen
finanzpolitischen Lage des Kantons. Auch bezahlten die meisten Nachbarkantone
den Kindergärtnerinnen derzeit tiefere Löhne als der Aargau nach der Erhöhung,
heisst es im Bericht.
Gemeinden müssen auch mehr bezahlen
Der
Regierungsrat rechnet ab 2018 mit Mehrkosten von 9,4 Millionen Franken. 35
Prozent dieser Kosten müssen die Gemeinden übernehmen. In den Übergangsjahren
bis 2018 fallen die Zusatzkosten geringer aus. Im Aargau bestehen an den
Kindergärten umgerechnet 960 Vollzeitstellen.
Mit
der Lohnanpassung reagiert der Regierungsrat auf ein Urteil des kantonalen
Verwaltungsgerichtes. Das Gericht hatte im Januar 2014 eine Beschwerde von
Kindergärtnerinnen wegen Lohndiskriminierung teilweise gutgeheissen. Es
forderte den Kanton auf, die Lohnsituation zu überprüfen.
Hinzu
kommt, dass die Ausbildungen für Kindergarten- und Primarlehrpersonen auf das
Studienjahr 2009/10 reformiert wurden. Beide Berufsgruppen erfüllen für den
Abschluss ihres Studiums die gleichen Anforderungen und wenden gleich viel Zeit
auf.
Seit
dem Studienjahr 2009/10 ist der vereinigte Studiengang Vorschul- und
Primarstufe an der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz
als Bachelorstudium ausgestaltet.
Das
Studium setzt eine allgemeine Matura, eine Fachmatura Pädagogik oder eine
abgeschlossene Lehre mit Berufsmatura und Ergänzungsprüfung an der Aargauischen
Maturitätsschule für Erwachsene voraus.
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