28. Februar 2015

Präzisierung Berufsauftrag für Handarbeit und Hauswirtschaft

Die St. Galler Regierung hat eine dringliche SP-Interpellation zur Lektionenzahl von Handarbeits- und Hauswirtschaftslehrkräfte im Zusammenhang mit dem neuen Berufsauftrag beantwortet.
Quelle: sda, 25.2.


In einer dringlichen Interpellation hatten drei Parlamentarier der SP von der Regierung eine Klarstellung über die laufende Umsetzung des neuen Berufsauftrags für die Volksschule verlangt. Konkret wollten sie wissen, ob es Ziel des Berufsauftrags sei, die Handarbeits- und Hauswirtschaftslehrkräfte mit mehr Unterrichtszeit zu belasten.
Schulgemeinden wie die Stadt St. Gallen planten, die Handarbeits- und Hauswirtschaftslehrkräfte entgegen von Zusicherungen als reine Fachlehrkräfte zu betrachten, heisst es im Vorstoss. Es sei dort vorgesehen, für sie Verträge flächendeckend mit 29 Unterrichtslektionen als Vollpensum einzuführen. Diese neuen Arbeitsverträge würden bis April 2015 ausgehandelt.
In ihrer Antwort stellte die Regierung klar, dass Handarbeits- und Hauswirtschaftslehrkräfte "in der Regel nicht reine Fachlehrpersonen" seien. Es sei ihr allerdings auch keine Schulgemeinde bekannt, die beabsichtige, für diese Lehrkräfte generell ein Unterrichtspensum von 29 Lektionen einzusetzen. Auch in der Stadt St. Gallen würden individuelle Lösungen gesucht.

Die Regierung hält weiter grundsätzlich fest, dass ein generelles Vorgehen nicht im Sinn des neuen Berufsauftrages wäre und den rechtlichen Vorgehen widersprechen würde. Von der Möglichkeit, eine Lehrkraft in der Variante "Reiner Fachunterricht" anzustellen, solle "nur zurückhaltend" Gebrauch gemacht werden. Zudem müssten solche Lösung einvernehmlich getroffen werden. Von Massnahmen sieht die Regierung ab.

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