15. Oktober 2014

Offenlegen, kürzen, überarbeiten, freigeben, anpassen, einführen ...

Bezüglich des Lehrplans 21 wird die Situation immer undurchsichtiger. Völlig unklar ist, wann die Öffentlichkeit die überarbeitete Fassung zu sehen bekommt. Die unterschiedlichen Einführungsdaten der Kantone lassen auf grössere Hindernisse schliessen. Doch dies sind alles Spekulationen. Thomas Dähler gewährt uns in seinem Artikel einen Blick in die Nordwestschweiz. (uk)
Dissonanzen beim Lehrplan 21, Basler Zeitung, 15.10. von Thomas Dähler


Der Lehrplan 21 ist ein Projekt der Deutschschweizer Kantone, das von allem Anfang an unter keinem guten Stern stand. Von Bildungsexperten im stillen Kämmerlein ausgeheckt, wurde der Lehrplan sowohl von Lehrerinnen und Lehrern als auch von einer breiten Öffentlichkeit seit der Veröffentlichung der Entwürfe massiv kritisiert. Es erstaunt deshalb nicht, dass alle vier Nordwestschweizer Kantone mit dem Lehrplan 21 anders umgehen. Die meisten Kantone planen die Einführung des Lehrplans 21 im Jahr 2017.
Verschieden gehen die Nordwestschweizer Kantone mit dem Lehrplan 21 um. Der Kanton Basel-Stadt beabsichtigt, den Lehrplan bereits 2015, zwei Jahre vor dem Richttermin, einzuführen. Der Kanton Solothurn hat erst vor Kurzem den Zeitpunkt weiter hinausgeschoben: Gemäss jetziger Planung soll er 2018 eingeführt werden. Gross ist die Opposition hingegen in den Kantonen Aargau und Baselland. Im Aargau wurde gar eine Volksinitiative gegen den Lehrplan 21 lanciert. Dies hat Bildungsdirektor Alex Hürzeler veranlasst, den Einführungstermin, wenn überhaupt, auf 2021 zu verschieben. Im Kanton Baselland wird aufgrund einer Parlamentarischen Initiative der Entscheid für oder gegen den Lehrplan – und insbesondere für oder gegen die im Lehrplan enthaltenen neuen Sammelfächer – aller Voraussicht nach vom Volk an der Urne gefällt.
Zurzeit steckt der Lehrplan 21 in der Überarbeitung, nachdem die Vernehmlassung wenig positiv ausgefallen war. Angesagt ist die Kürzung des überbordenden Kompetenzenkatalogs, der Verzicht auf ideologische Haltungen sowie eine Senkung von als zu hoch erachteten Anforderungsniveaus. Die überarbeitete Version muss der Steuergruppe vorgelegt werden – ein Ausschuss der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz. Hat diese keine Einwände, wird der Lehrplan 21 Ende Jahr von der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz definitiv freigegeben. Ordnet die Steuergruppe weitere Korrekturen an, könnte dies gemäss Communiqué «mit einer Anpassung des Zeitplans verbunden sein».

Offen ist aber, ob die Kantone den Lehrplan überhaupt einführen. «Der Entscheid über die Einführung des Lehrplans im Kanton sowie die Erarbeitung allfälliger hierfür nötiger Anpassungen und Ergänzungen liegt in der Zuständigkeit der Kantone», halten die Erziehungdirektoren fest. Von einer einheitlichen Stundentafel für die Kantone sah das Gremium explizit ab. Die Kantone sind frei, wie sie zur Harmonisierung der Lerninhalte beitragen. Auf Bundesebene gab es bisher keine Anhaltspunkte für eine Intervention.

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