Die Sozialdemokraten beziehen sich dabei auf den Bildungsartikel und das Sprachengesetz. Die beiden relevanten Artikel lauten folgendermassen:
Bildungsartikel
Art. 62 Abs. 4
Kommt auf dem
Koordinationsweg keine Harmonisierung des Schulwesens im Bereich des
Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der
Bildungsstufen und von deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen
zustande, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften.
Sprachengesetz
Art. 15 Unterricht
Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeit dafür,
dass die Unterrichtssprache, namentlich ihre Standardform, auf allen
Unterrichtsstufen besonders gepflegt wird.
2 Sie fördern im Rahmen ihrer Zuständigkeit die
Mehrsprachigkeit der Lernenden und Lehrenden.
3 Sie setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für einen
Fremdsprachenunterricht ein, der gewährleistet, dass die Schülerinnen und
Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über Kompetenzen in mindestens
einer zweiten Landessprache und einer weiteren Fremdsprache verfügen. Der
Unterricht in den Landessprachen trägt den kulturellen Aspekten eines
mehrsprachigen Landes Rechnung.
Wer kann daraus eine Verpflichtung zum Fremdsprachenunterricht an der Primarschule herauslesen? (uk)
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