23. August 2014

Rechtsgelehrte bitte vortreten!

Bundesrat Alain Berset sowie seine Partei (SP) begründen ihre Vorstösse zum Erhalt des Primarfranzösischen mit der herrschenden gesetzlichen Grundlage. So wird argumentiert, der Kanton Thurgau verstosse mit seinem Entscheid zur Streichung des Frühfranzösischen gegen die Verfassung.
Die Sozialdemokraten beziehen sich dabei auf den Bildungsartikel und das Sprachengesetz. Die beiden relevanten Artikel lauten folgendermassen:


Bildungsartikel
Art. 62 Abs. 4


Kommt auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung des Schulwesens im Bereich des Schuleintrittsalters und der Schulpflicht, der Dauer und Ziele der Bildungsstufen und von deren Übergängen sowie der Anerkennung von Abschlüssen zustande, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften.

Sprachengesetz
Art. 15 Unterricht
Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeit dafür, dass die Unterrichtssprache, namentlich ihre Standardform, auf allen Unterrichtsstufen besonders gepflegt wird.
2 Sie fördern im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Mehrsprachigkeit der Lernenden und Lehrenden.
3 Sie setzen sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für einen Fremdsprachenunterricht ein, der gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit über Kompetenzen in mindestens einer zweiten Landessprache und einer weiteren Fremdsprache verfügen. Der Unterricht in den Landessprachen trägt den kulturellen Aspekten eines mehrsprachigen Landes Rechnung.

Wer kann daraus eine Verpflichtung zum Fremdsprachenunterricht an der Primarschule herauslesen? (uk) 

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