Die Frage nach dem Tragen von Kopftüchern tangiert auch generelle Kleidervorschriften an Schulen, Bild: Blick
"Marginales" Thema gibt zu reden, St. Galler Tagblatt, 5.6. von Sebastian Schneider
Die kantonale Jung-SVP will
ein Gesetz über die Kleiderordnung an öffentlichen Schulen schaffen. Dafür
plant die Jungpartei eine kantonale Volksinitiative, die das Tragen von
Kopftüchern und «unziemlicher» Kleidung in der Schule regeln soll. In der Stadt
St. Gallen sind Kopftücher im Schulunterricht eigentlich kein breit
diskutiertes Thema. Dennoch gibt es unter Schulverantwortlichen und
Bildungspolitikern ganz unterschiedliche Auffassungen darüber.
«Marginales
Problem»
«Ich kann dieses
<Theater> nicht verstehen», sagt Christian Crottogini, Leiter des
städtischen Schulamts, auf die Kopftuchfrage angesprochen. In der ganzen Stadt
seien es nur etwa fünf Mädchen, die ein Kopftuch tragen wollten. Das Problem
sei «marginal», zumal man in St. Gallen seit mehreren Jahren ein Regelung
kenne, die in den Schulen gut funktioniere. «Ein moslemisches Mädchen muss
glaubhaft machen, dass sie das Kopftuch ohne Zwang trägt und dass sie dies aus
religiöser Überzeugung tut», erklärt Crottogini. Dazu seien Abklärungen nötig
mit den Eltern oder gar mit einem Imam.
Was sagt der
Koran?
«In der Stadt St. Gallen
ist das Tragen von Kopftüchern kein grosses Thema», findet auch Karin
Winter-Dubs, SVP-Stadtparlamentarierin und Handelslehrerin. Während ihrer
Lehrtätigkeit am kaufmännischen Berufs- und Weiterbildungszentrum habe sie
beispielsweise noch nie eine junge Frau mit Kopftuch gesehen. Dass die
Kopftuchfrage in anderen St. Galler Gemeinden ein Streitpunkt ist, könne sie
aber schon verstehen.
Ihrer Meinung nach müsste
in der Debatte aber nicht die Frage «Verbot ja oder nein», sondern eine anderer
Punkt im Zentrum stehen: «Es geht doch darum, ob das Kopftuch Kultur oder
Religion ist. Ob der Koran das Tragen von Kopftüchern vorschreibt oder nicht.»
Winter habe sich bei moslemischen Bekannten und auch bei Imamen umgefragt: «Die
Meinungen sind unterschiedlich; es ist eine Interpretationsfrage», sagt sie. Da
aber das Tragen von Kopftüchern nicht explizit vorgeschrieben sei, sei das
Verbieten derselben tendenziell wohl auch keine Verletzung der
Religionsfreiheit, kommt Winter zum Schluss.
Grundsätzlich bevorzugt die
SVP-Politikerin aber, dass von Fall zu Fall entschieden wird. Darum findet sie,
dass die Stadt mit ihrer Regelung einen gangbaren Weg gefunden hat.
Weisung
beansprucht Lehrer
Dass die Regelung, die auch
in der Stadt Wil ähnlich angewandt wird, funktioniert, kann Rolf Breu,
Schulleiter des Oberstufenzentrums Schönau, bestätigen. Er sei froh, dass man
sich auf eine Handhabe geeinigt habe. Dennoch gebe es auch mit dieser Weisung
Schwierigkeiten: «Zum Beispiel, wenn eine Familie in ein anderes Quartier
umgezogen ist und das Mädchen bei der neuen Schule auf einmal glaubhaft machen
will, dass sie ein Kopftuch tragen möchte.» Die Lehrpersonen müssten viel
Energie und Zeit für Abklärungen aufwenden. Er selber hätte deswegen auch schon
mehrmals Male mit Imamen gesprochen.
Breu hätte lieber, wenn man
«Farbe bekennen» und eine generelle Kleiderordnung einführen würde – was dann
natürlich auch das Tragen von Käpplis, Mützen und Militärhosen bei Buben sowie
knappe Kleider bei Mädchen betreffen würde.
Fehlende
Rechtsgrundlage
Ähnlicher Meinung ist
Michael Hugentobler, CVP-Stadtparlamentarier und Sekundarlehrer an der
Bubenflade. «Lehrer sollten sich nicht mit solchen Fragen herumschlagen müssen,
sondern sich auf das Unterrichten der Kinder konzentrieren können», findet er.
Ausserdem kämen Lehrer immer wieder in Situationen, in denen sie ohne
rechtliche Grundlagen handeln müssten. Und sie müssten acht geben, dass sie
nicht in die persönliche Freiheit der Kinder eingriffen: «Eine Lehrperson darf
etwa einem Mädchen kein T-Shirt ausleihen, damit es sich dieses über sein
knappes Oberteil streifen kann.» Und würde der Lehrer das Kind nach Hause
schicken, damit es sich umzuziehen kann, würde dieser seine Aufsichtspflicht
verletzen. «Aus diesem Grund wäre es wohl besser, wir hätten zur Kleiderordnung
in Schulen eine gesetzliche Grundlage», zieht Michael Hugentobler sein Fazit.

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