6. Juni 2014

Lehrer wären froh um Kleiderregelung

Das Tragen von Kopftüchern sei im Kanton St. Gallen eigentlich kein "grosses Thema". "Ein moslemisches Mädchen muss glaubhaft machen, dass sie das Kopftuch ohne Zwang trägt und dass sie dies aus religiöser Überzeugung tut", erklärt der Leiter des städtischen Schulamts St. Gallen. Doch Lehrer würden ihre Energie besser für den Unterricht als für solche Abklärungen einsetzen, finden Lehrer. Eine gesetzliche Grundlage, wie sie die Junge SVP mit einer Initiative schaffen will, sei aus diesem Blickwinkel wünschenswert.

Die Frage nach dem Tragen von Kopftüchern tangiert auch generelle Kleidervorschriften an Schulen, Bild: Blick

"Marginales" Thema gibt zu reden, St. Galler Tagblatt, 5.6. von Sebastian Schneider


Die kantonale Jung-SVP will ein Gesetz über die Kleiderordnung an öffentlichen Schulen schaffen. Dafür plant die Jungpartei eine kantonale Volksinitiative, die das Tragen von Kopftüchern und «unziemlicher» Kleidung in der Schule regeln soll. In der Stadt St. Gallen sind Kopftücher im Schulunterricht eigentlich kein breit diskutiertes Thema. Dennoch gibt es unter Schulverantwortlichen und Bildungspolitikern ganz unterschiedliche Auffassungen darüber.
«Marginales Problem»
«Ich kann dieses <Theater> nicht verstehen», sagt Christian Crottogini, Leiter des städtischen Schulamts, auf die Kopftuchfrage angesprochen. In der ganzen Stadt seien es nur etwa fünf Mädchen, die ein Kopftuch tragen wollten. Das Problem sei «marginal», zumal man in St. Gallen seit mehreren Jahren ein Regelung kenne, die in den Schulen gut funktioniere. «Ein moslemisches Mädchen muss glaubhaft machen, dass sie das Kopftuch ohne Zwang trägt und dass sie dies aus religiöser Überzeugung tut», erklärt Crottogini. Dazu seien Abklärungen nötig mit den Eltern oder gar mit einem Imam.
Was sagt der Koran?
«In der Stadt St. Gallen ist das Tragen von Kopftüchern kein grosses Thema», findet auch Karin Winter-Dubs, SVP-Stadtparlamentarierin und Handelslehrerin. Während ihrer Lehrtätigkeit am kaufmännischen Berufs- und Weiterbildungszentrum habe sie beispielsweise noch nie eine junge Frau mit Kopftuch gesehen. Dass die Kopftuchfrage in anderen St. Galler Gemeinden ein Streitpunkt ist, könne sie aber schon verstehen.
Ihrer Meinung nach müsste in der Debatte aber nicht die Frage «Verbot ja oder nein», sondern eine anderer Punkt im Zentrum stehen: «Es geht doch darum, ob das Kopftuch Kultur oder Religion ist. Ob der Koran das Tragen von Kopftüchern vorschreibt oder nicht.» Winter habe sich bei moslemischen Bekannten und auch bei Imamen umgefragt: «Die Meinungen sind unterschiedlich; es ist eine Interpretationsfrage», sagt sie. Da aber das Tragen von Kopftüchern nicht explizit vorgeschrieben sei, sei das Verbieten derselben tendenziell wohl auch keine Verletzung der Religionsfreiheit, kommt Winter zum Schluss.
Grundsätzlich bevorzugt die SVP-Politikerin aber, dass von Fall zu Fall entschieden wird. Darum findet sie, dass die Stadt mit ihrer Regelung einen gangbaren Weg gefunden hat.
Weisung beansprucht Lehrer
Dass die Regelung, die auch in der Stadt Wil ähnlich angewandt wird, funktioniert, kann Rolf Breu, Schulleiter des Oberstufenzentrums Schönau, bestätigen. Er sei froh, dass man sich auf eine Handhabe geeinigt habe. Dennoch gebe es auch mit dieser Weisung Schwierigkeiten: «Zum Beispiel, wenn eine Familie in ein anderes Quartier umgezogen ist und das Mädchen bei der neuen Schule auf einmal glaubhaft machen will, dass sie ein Kopftuch tragen möchte.» Die Lehrpersonen müssten viel Energie und Zeit für Abklärungen aufwenden. Er selber hätte deswegen auch schon mehrmals Male mit Imamen gesprochen.
Breu hätte lieber, wenn man «Farbe bekennen» und eine generelle Kleiderordnung einführen würde – was dann natürlich auch das Tragen von Käpplis, Mützen und Militärhosen bei Buben sowie knappe Kleider bei Mädchen betreffen würde.
Fehlende Rechtsgrundlage
Ähnlicher Meinung ist Michael Hugentobler, CVP-Stadtparlamentarier und Sekundarlehrer an der Bubenflade. «Lehrer sollten sich nicht mit solchen Fragen herumschlagen müssen, sondern sich auf das Unterrichten der Kinder konzentrieren können», findet er. Ausserdem kämen Lehrer immer wieder in Situationen, in denen sie ohne rechtliche Grundlagen handeln müssten. Und sie müssten acht geben, dass sie nicht in die persönliche Freiheit der Kinder eingriffen: «Eine Lehrperson darf etwa einem Mädchen kein T-Shirt ausleihen, damit es sich dieses über sein knappes Oberteil streifen kann.» Und würde der Lehrer das Kind nach Hause schicken, damit es sich umzuziehen kann, würde dieser seine Aufsichtspflicht verletzen. «Aus diesem Grund wäre es wohl besser, wir hätten zur Kleiderordnung in Schulen eine gesetzliche Grundlage», zieht Michael Hugentobler sein Fazit.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen