Im Lohnstreit zog eine Primarschullehrerin ihre Beschwerde jedoch ans Bundesgericht weiter.
Lehrer-Verband zieht Kindergärnerinnen-Löhne nicht vor Bundesgericht, Aargauer Zeitung, 13.5.
Die Geschäftsleitung
habe entschieden, das Urteil des Verwaltungsgerichtes nicht ans Bundesgericht
weiterzuziehen, sagte alv-Geschäftsführer Manfred Dubach am Dienstag auf
Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Das kantonale Departement
Bildung, Kultur und Sport (BKS) habe in Gesprächen klar gemacht, dass es in
kürzerer Zeit klären wolle, wie vorzugehen sei. Der Regierungsrat hatte am
vergangenen Freitag mitgeteilt, er nehme den Auftrag des Verwaltungsgerichtes
an.
Das Gericht hatte die
Beschwerde einer Kindergärtnerin teilweise gutgeheissen. Es setzte in seinem
Urteil keine eigentlichen Löhne fest. Es wies den Fall an den Kanton zurück.
Der Kanton muss demnach
die Lohneinstufung der Lehrpersonen auf Kindergartenstufe grundlegend überarbeiten
und nachweisen, dass keine Diskriminierung vorliegt. Über eine allfällige
Änderung des Lohndekretes wird der Grosse Rat entscheiden.
Im Lohnstreit zog eine
Primarschullehrerin ihre Beschwerde jedoch ans Bundesgericht weiter, wie der
Lehrerverband bereits am Freitag bestätigt hatte.
Das kantonale
Verwaltungsgericht war nicht auf die Beschwerde eingetreten. Es kam zum
Schluss, der Beruf der Lehrpersonen auf Primarstufe sei nicht frauentypisch.
Das Gericht sah daher keine Verletzung der Lohngleichheit von Mann und Frau.
Das Bundesgericht muss
nun entscheiden, ob der Entscheid des Verwaltungsgerichtes rechtlich haltbar
ist, nicht auf die Beschwerde einzutreten.
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