Ein Vater will nicht, dass seine Töchter den gemischten Schwimmunterricht besucht. Er geht ans Kantonsgericht und verliert. Er geht ans Bundesgericht und verliert. Nun ist er an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gegangen. Kaum auszudenken, was geschieht, wenn er dort gewinnen sollte.
Kommentar von Eugen Sorg, Basler Zeitung, 27.3.
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