1. Februar 2013

Strafbehörden informieren Schulen

Wenn im Kanton Bern ein Jugendlicher schwer gegen das Gesetz verstösst, müssen die Jugendstrafbehörden ab sofort prüfen, ob die Schule des Jugendlichen zu informieren ist. Die Frage ist, ob das Verhalten des Jugendlichen Auswirkungen auf einen geordneten Schulbetrieb haben könnte.


Ab sofort prüft die Behörde, ob die Schule bei Delikten informiert werden muss, Bild: Keystone

Kanton verbessert Informationsfluss zwischen Strafbehörden und Schulen, Berner Zeitung, 1.2.

Was Schulleitungen über straffällige Jugendliche wissen dürfen, SRF Regional, 1.2.

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