Das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau sorgt für Aufsehen: Es hebt das Kopftuchverbot für Schülerinnen als "unverhältnismässig" auf. Nun will die Schulbehörde ans Bundesgericht gelangen, damit dieses einen Grundsatzentscheid in dieser Frage fällt. Es geht dabei um eine Abwägung des Rechts zur Glaubensfreiheit mit dem Bestreben der Schule, Ausgrenzungen zu vermeiden und für ein gutes Zusammenleben zu sorgen.
Gemäss Bundesgericht dürfen Lehrerinnen kein Kopftuch tragen, für Schülerinnen ist die Frage noch offen. Bild: NZZ
Quelle: NZZaS, 25.11.
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