24. Mai 2012

Mindestens drei Lektionen Sport

Ab diesem Herbst müssen alle Kantone in der obligatorischen Schulzeit mindestens drei Sportlektionen pro Woche durchführen. Der Bundesrat hat das vom Parlament beschlossene Sportförderungsgesetz und die Ausführungsverordnungen auf den 1. Oktober in Kraft gesetzt. Besonders umstritten war die vorgeschriebene Mindestzahl von Sportlektionen, in der die Kantone eine Verletzung ihrer Hoheit über das Schulwesen sehen. In der Verordnung ist ihnen der Bundesrat insofern ein wenig entgegengekommen, als im obligatorischen Kindergarten und in den ersten beiden Jahren der Primarstufe keine exakte Lektionenzahl vorgeschrieben ist. An Mittelschulen müssen pro Jahr mindestens 110 Lektionen Sportunterricht erteilt werden. (sda)
Quelle: NZZ, 24.5.

Bund will keinen Abbau beim Sportunterricht, Bild: projektschule.at

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen