22. Mai 2012

Bundesgericht sorgt für Aufsehen

Wir haben es ja schon längst gewusst, nun wird es vom Bundesgericht bestätigt. Die Integration von Behinderten in die Volksschule ist eine Sparmassnahme. Am aktuellen Fall eines Schwyzer Schülers zeigt sich dies exemplarisch. Die Eltern des Kindes wollten eine Sonderschulung erreichen, doch das höchste Gericht unseres Landes wies das Gesuch ab. Eine Sonderschule biete zwar Vorteile, doch der Staat verfüge nur über begrenzte finanzielle Mittel und müsse diese möglichst rechtsgleich verteilen. Sowohl behinderte als auch nichtbehinderte Kinder hätten deshalb nur Anspruch auf ausreichenden und nicht auf idealen oder optimalen Unterricht. Zwar sei es grundsätzlich gerechtfertigt, für behinderte Kinder einen grösseren Schulungsaufwand zu betreiben. Dies bedeute aber nicht, dass ihnen ein individuell optimiertes Schulprogramm zur Verfügung gestellt werden müsste. 

Integration als Sparmassname, Bild: NZZ
Behinderte Kinder in Volksschule integrieren, NZZ, 22.5.
Das Urteil im Wortlaut

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