21. Mai 2012

Bundesgericht für Integration

Die Schwyzer Behörden haben einem Knaben mit Wahrnehmungsstörungen den Besuch einer Sonderschule zu Recht verwehrt. Laut Bundesgericht sind behinderte Kinder aus Kostengründen und zwecks besserer Integration nach Möglichkeit in der Volksschule zu unterrichten.
Behinderte Kinder in Volksschule integrieren, Neue Luzerner Zeitung, 21.5.

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