Eine muslimische Familie zieht das Urteil des Bundesgerichts, das Bussen wegen Verweigerung des gemeinsamen Schwimmunterrichts stützte, weiter an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg.
Der Basler Erziehungschef Christoph Eymann sagt, das Gesetz richte sich nicht gegen Muslime. "Wir erachten die Teilnahme an der Volksschule als essenziell und zwar unabhängig von der Farbe des Passes". Die Volksschule sei die letzte Klammer der Bevölkerung. Diese dürfe nicht aufgeweicht werden.
Einige Eltern wollen ihre Kinder nicht in den Schwimmunterricht der Primarschule schicken, Bild: Roland Schmid
Verhärtete Fronten bei den Schwimmbussen, Basler Zeitung, 24.4. von David Weber
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