9. März 2012

Bundesgericht: Keine Dispensation von Sexualkunde

Drei Kinder von klagenden Eltern müssen den Sexualunterricht weiterhin besuchen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Eltern hätten nicht konkret geltend gemacht, dass ihre Kinder Unterrichtsinhalten ausgesetzt oder zu etwas aufgefordert worden wären, was ihren Überzeugungen widerspreche.
Vorläufig gibt es keine Dispensationen davon: Diese Bücher gehören zu den Unterlagen aus der Sexbox. Ein Elternkomitee  ist nicht mit allen Bildern in den Basler Lehrmitteln einverstanden und ist damit vor Bundesgericht gegangen.
Bücher aus der Sexbox, Bild: Keystone
Kinder müssen auch weiterhin in den Sexualkunde-Unterricht, Basler Zeitung, 9.3.

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