Drei Kinder von klagenden Eltern müssen den Sexualunterricht weiterhin besuchen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Die Eltern hätten nicht konkret geltend gemacht, dass ihre Kinder Unterrichtsinhalten ausgesetzt oder zu etwas aufgefordert worden wären, was ihren Überzeugungen widerspreche.
Bücher aus der Sexbox, Bild: Keystone
Kinder müssen auch weiterhin in den Sexualkunde-Unterricht, Basler Zeitung, 9.3.
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