6. August 2011

Schulabgänger: Zu jung zum arbeiten

Im Vorfeld der kantonalen Harmos-Abstimmungen wurde auf ein Problem hingewiesen, das nun langsam ins Bewusstsein rückt. Durch den früheren Schuleintritt sind die Jugendlichen bei Schulaustritt gesetzlich zu jung zum arbeiten. Mit der früheren Einschulung gibt es bereits 14-Jährige, die die obligatorische Schulzeit absolviert haben. Für Jugendliche bis 15 Jahre gilt aber ein grundsätzliches Arbeitsverbot (Kinderarbeit!).
Obwohl sich im Kanton Luzern die Zahl der jungen Schulabgänger in Zukunft erhöhen wird, sieht man bei den Behörden noch keinen Handlungsbedarf. Es handle sich um Einzelfälle, für die es jedoch eine behördliche Bewilligung zum Lehrlingsstart braucht.
Bericht in der Neuen Luzerner Zeitung vom 6.8. von Thomas Oswald

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