Bei Verdacht auf Misshandlung kann der Schularzt ein Kind auch gegen den Willen der Eltern untersuchen, Bild: Keystone
Schulärzte untersuchen wieder Zürcher Fünftklässler, SRF Regional, 13.3.
Die Bestimmung, Schülerinnen und Schüler der
Mittelstufe von einem Schularzt untersuchen zu lassen, wurde vor einigen Jahren
gestrichen. Seither besuchten die Schulärzte die Kinder nur noch im
Kindergarten und in der Sekundarschule.
Gerade die Ärzte selber hätten sich aber dafür
eingesetzt, auch während der Mittelstufe eine Untersuchung vorzunehmen, sagt
Martin Wendelspiess, Leiter des Zürcher Volksschulamtes, gegenüber Radio SRF:
«Die Dauer vom Kindergarten bis zur Sekundarschule ist zu lang. Da kann so viel
passieren.» Deshalb sei man nun wieder zur alten Regelung zurückgekehrt,
während der obligatorischen Schulzeit drei Untersuchungen vorzunehmen.
Allerdings sieht die Änderung der
Volksschulverordnung vor, dass ab dem 1. Juni 2015 die Kindergartenschüler in
der Regel zu ihrem privaten Hausarzt gehen. Eltern brächten vor allem kleine
Kinder ohnehin regelmässig zur ärztlichen Untersuchung, begründet Wendelspiess.
Da brauche es nicht auch noch den Schularzt – ausser die Eltern wünschten dies
explizit oder hätten keinen privaten Arzt.
Eine andere Änderung in der Volksschulverordnung
soll dazu beitragen, Kindsmisshandlungen zu verhindern. Wenn der Verdacht
besteht, dass ein Kind misshandelt wird, kann ein Schularzt nämlich neu das
Kind auch gegen den Willen der Eltern untersuchen.
Dies sei zwar auch mit der alten Regelung immer
wieder geschehen, sagt Martin Wendelspiess. Nur: «Man hat sich dabei in einem
rechtlichen Graubereich bewegt. Weder der Lehrperson, die solche Beobachtungen
in der Regel als erste macht, noch dem Schularzt war wohl dabei.» Indem mit den
Änderungen der Volksschulverordnung dieses Recht explizit festgeschrieben wird,
schütze man die Lehrer und Schulärztinnen vor dem Vorwurf der Eltern, illegal
zu handeln.
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