30. Januar 2014

Zürich beantragt Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat

Die Kantone sind verpflichtet, die in der Bundesverfassung und im Behindertengleichstellungsgesetz festgelegten Ziele für den Bildungsbereich umzusetzen. Das Sonderpädagogik-Konkordat schafft dafür einheitliche Rahmenbedingungen und fördert die Zusammenarbeit der Kantone im Bereich der Sonderpädagogik. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Sonderpädagogik im Kanton Zürich entsprechen diesen Anforderungen. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat deshalb den Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat.
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat den Beitritt des Kantons Zürich zum Sonderpädagogik-Konkordat, Kanton Zürich, 30.1.

Im Bereich der Sonderpädagogik arbeiten die Kantone zusammen mit dem Ziel, den in der Bundesverfassung, in der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule und im Behindertengleichstellungsgesetz verankerten Pflichten nachzukommen. Das Sonderpädagogik-Konkordat trägt diesen Vorgaben Rechnung. Es ist seit 2011 in Kraft; 15 Kantone sind diesem bereits beigetreten. Es legt das Grundangebot und die Ausbildungsanforderungen für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf fest. Zudem fordert es eine einheitliche Terminologie, einheitliche Qualitätsstandards für die Anerkennung der Anbieter und ein standardisiertes Abklärungsverfahren. Der Kanton Zürich hat einzig das verlangte standardisierte Abklärungsverfahren noch nicht umgesetzt. Die Bildungsdirektion hat entschieden, dieses Verfahren ab Schuljahr 2014/15 verbindlich einzuführen. Damit steht dem Beitritt zum Sonderpädagogik-Konkordat nichts mehr im Weg.

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