12. November 2013

E-Zigaretten und Schulordnungen

"Der Konsum von E-Zigaretten in Gebäuden ist erlaubt, falls er nicht explizit verboten ist", sagt das Bundesamt für Gesundheit und dies hat Auswirkungen auf die Schulen. In Genf musste kürzlich die Hausordnung einer Schule entsprechend geändert werden, da Rauchverbote bei E-Zigaretten nicht gelten würden. Da diese als Lebensmittel und nicht als Tabakwaren klassifiziert sind, werden sie vom Gesetz zum Schutz vor Passivrauchen nicht erfasst.
In der Deutschschweiz sind E-Zigaretten noch kein Thema an den Schulen.




Bald auch bei uns? Bild: Keystone

Keine E-Zigaretten an Oberwalliser Schulen, Walliser Bote, 11.11.

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