6. April 2012

Schwarze Liste bewährt sich

Seit dem 1. Januar 2008 müssen Lehrer, denen die Unterrichtsbefugnis entzogen wurde, bei der EDK gemeldet werden. Dort kommen sie auf eine Liste, die sicher stellen soll, das die entsprechenden Personen nicht in einem anderen Kanton weiterarbeiten können. Gründe für den Entzug der Unterrichtsbefugnis können strafrechtliche Tatbestände im Bereich der Sexualität aber auch Suchtprobleme sein.
Die Volksschulämter beurteilen die Existenz einer solchen Liste positiv. Allerdings können damit auch nicht alle Probleme gelöst werden. So sind Ausländer nicht registriert.
Seit vier Jahren sind die Kantone verpflichtet, den Entzug der Unterrichtsbefugnis von Lehrpersonen zu melden. (Bild: Keystone / Gaetan Bally)
Zentrale Liste verhindert Anstellung von pädophilen Lehrern, Bild: Keystone / Gaetan Bally

32 Lehrer aus dem Kanton Zürich mit Berufsverbot, NZZ, 4.4. von Andreas Schmid

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