20. März 2012

Weiterhin Sekprüfungen in Graubünden

Wer gegen den Antrag des Primarlehrers trotzdem an die Sekundarschule gehen will, hat auch weiterhin die Möglichkeit dazu. Die Eltern haben weiterhin das Recht, den Entscheid anzufechten und ihr Kind an eine Einsprachebeurteilung zu schicken. Dort soll anhand einer Prüfung festgestellt werden, in welche Stufe der Schüler gehört. 
Quelle: Regionaljournal DRS, 20.3.

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