Der Streit der Zürcher Kindergärtnerinnen mit ihrem Arbeitgeber geht
weiter: Der Kanton hat entschieden, die Kindergärtnerinnen nur noch zu maximal
88 Prozent anzustellen. Schliesslich würden sie auch weniger Lektionen erteilen
als eine Primarlehrerin oder ein Primarlehrer.
Zürcher Kindergärtnerinnen wird das Maximalpensum gekürzt, sda, 19.3.
Der Kanton teilte den Kindergärtnerinnen den Entscheid in einer
Verfügung mit. Die neue Maximalanstellung sei aufgrund der Lektionenzahl
gerechtfertigt. Eine Primarlehrerin oder ein Primarlehrer unterrichte für ein
100 Prozent Pensum 28 Lektionen pro Woche. Im Kindergarten seien es nur 24
Lektionen.
Musterbrief für Einsprache
Der Verband Kindergarten Zürich ist mit dieser Zurückstufung alles
andere als einverstanden. Er formulierte einen Musterbrief, mit dem die
Betroffenen bei der Bildungsdirektion Einsprache erheben können.
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Bei einer 88-Prozent-Anstellung würden Kindergärtnerinnen für Leistungen
wie begleitete Pausen, die bei kleinen Kindern nun mal nötig seien, nicht mehr
entschädigt, steht in diesem Musterbrief, über den auch die "NZZ am
Sonntag" berichtete.
Für die Kindergärtnerinnen kommt dies "einer
Geschlechterdiskriminierung gleich". Die tatsächliche Belastung entspreche
einer 42-Stunden-Woche und entsprechend seien die Kindergärtnerinnen zu einem
100-Prozent-Pensum anzustellen. Die ohnehin schon diskriminierende
Lohnsituation werde sonst zementiert.
Vor Bundesgericht hängig
Die Zürcher Kindergärtnerinnen liegen seit längerer Zeit mit dem Kanton
im Streit. Mit einer Lohnklage wehren sie sich bereits dagegen, dass sie nur 87
Prozent des Lohnes jener Kategorie erhalten, in die sie eigentlich eingeteilt
sind.
Nachdem das Verwaltungsgericht ihre Klage ablehnte und die Löhne als
nicht diskriminierend einstufte, zogen sie mit ihrer Klage vor Bundesgericht.
Der Entscheid steht noch aus.
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