20. März 2017

Kindergärtnerinnen fühlen sich diskriminiert

Der Streit der Zürcher Kindergärtnerinnen mit ihrem Arbeitgeber geht weiter: Der Kanton hat entschieden, die Kindergärtnerinnen nur noch zu maximal 88 Prozent anzustellen. Schliesslich würden sie auch weniger Lektionen erteilen als eine Primarlehrerin oder ein Primarlehrer.
Zürcher Kindergärtnerinnen wird das Maximalpensum gekürzt, sda, 19.3.


Der Kanton teilte den Kindergärtnerinnen den Entscheid in einer Verfügung mit. Die neue Maximalanstellung sei aufgrund der Lektionenzahl gerechtfertigt. Eine Primarlehrerin oder ein Primarlehrer unterrichte für ein 100 Prozent Pensum 28 Lektionen pro Woche. Im Kindergarten seien es nur 24 Lektionen.

Musterbrief für Einsprache
Der Verband Kindergarten Zürich ist mit dieser Zurückstufung alles andere als einverstanden. Er formulierte einen Musterbrief, mit dem die Betroffenen bei der Bildungsdirektion Einsprache erheben können.
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Bei einer 88-Prozent-Anstellung würden Kindergärtnerinnen für Leistungen wie begleitete Pausen, die bei kleinen Kindern nun mal nötig seien, nicht mehr entschädigt, steht in diesem Musterbrief, über den auch die "NZZ am Sonntag" berichtete.

Für die Kindergärtnerinnen kommt dies "einer Geschlechterdiskriminierung gleich". Die tatsächliche Belastung entspreche einer 42-Stunden-Woche und entsprechend seien die Kindergärtnerinnen zu einem 100-Prozent-Pensum anzustellen. Die ohnehin schon diskriminierende Lohnsituation werde sonst zementiert.

Vor Bundesgericht hängig
Die Zürcher Kindergärtnerinnen liegen seit längerer Zeit mit dem Kanton im Streit. Mit einer Lohnklage wehren sie sich bereits dagegen, dass sie nur 87 Prozent des Lohnes jener Kategorie erhalten, in die sie eigentlich eingeteilt sind.

Nachdem das Verwaltungsgericht ihre Klage ablehnte und die Löhne als nicht diskriminierend einstufte, zogen sie mit ihrer Klage vor Bundesgericht. Der Entscheid steht noch aus.


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