Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen will nicht nur die Zeugnisnoten
1 und 2 abschaffen. Auch der Gesamtnotenschnitt als Promotionsgrundlage soll
wegfallen und durch einen Bericht des Lehrers ersetzt werden.
Notendurchschnitt soll nicht mehr über Promotion entscheiden, SRF Regional, 14.5.
«Fördern und fordern»: das ist das Motto im heutigen Schulalltag. Der
Erziehungsrat des Kantons St. Gallen will dies nun konsequent umsetzen. «Der
fachbezogene Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler wird weiterhin mit
Noten codiert. Angepasst wird die Definition der Notenskala», heisst es dazu im
Protokoll des Erziehungsrates. «Im Zusammenhang mit dieser Überarbeitung wird
vorgeschlagen, auf die Notenwerte 2 und 1 zu verzichten, da eine differenzierte
Abstufung von ungenügenden Leistungen wenig sinnvoll erscheint.»
Aber nicht nur die Noten 2 und 1 sollen abgeschafft werden. Der
Erziehungsrat will auch auf die «erforderliche Notensumme für den
Promotionsentscheid» verzichten: «Als Promotionsgrundlage am Ende eines
Schuljahres dient eine Gesamteinschätzung. Diese berücksichtigt den aktuellen
Lern- und Entwicklungsstand, bzw. ab der zweiten Primarschulklasse das
Notenbild in allen Fächern, die bisherige Lernentwicklung sowie die aktuelle
Lernsituation der Schülerin bzw. des Schülers», heisst es dazu im Bericht des
Erziehungsrates. Und: «Konsequenterweise führt die neue Promotionsgrundlage zu
einem Wegfall der Ausschilderung von Promotionsfächern.»
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