7. März 2015

Kindergärtnerinnen wollen Kanton anklagen

Das Kindergartenpersonal im Kanton Zürich beklagt sich, es sei unterbezahlt. Dass es bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent bloss 87 Prozent der Lohnklasse erhalte, sei diskriminierend, schreiben die Gewerkschaft VPOD, der Zürcher Lehrerverband (ZLV) und der Verband Kindergarten Zürich (VKZ) am Freitag in einer gemeinsamen Mitteilung.
Kindergärtnerinnen wollen Kanton anklagen, NZZ, 6.3. von Corsin Zander

Die Schlichtungsbehörde nach Gleichstellungsgesetz erachtet die Diskriminierung als glaubhaft. Sie hat dem Kanton Zürich empfohlen, abzuklären, ob Lohnanpassungen vorgenommen werden können. Als Arbeitgeber trägt er die Beweislast, den Nachweis zu erbringen, dass die Lohneinstufung korrekt ist. Doch er weigert sich, den Empfehlungen nachzukommen. Bettina Gubler, Personalbeauftragte der Bildungsdirektion verweist auf ein Bundesgerichtsurteil von 1999. Es hält fest, eine Entlöhnung von 87 Prozent in der Lohnklasse des Kindergartenpersonals sei nicht diskriminierend. Da sich seither nichts Wesentliches verändert habe, sehe sie keinen Grund, dies weiter abzuklären, sagt Gubler und fügt an: «Wenn die Verbände dies anders sehen, soll ein Gericht entscheiden, ob der Kanton bei der Besoldung etwas ändern muss.»

Brigitte Fleuti, VKZ-Präsidentin und selbst Kindergärtnerin, widerspricht: «Seit dem Bundesgerichtsentscheid hat sich einiges geändert.» Der Beruf sei nicht mehr mit demjenigen von vor 16 Jahren vergleichbar. Er sei sehr viel umfangreicher und anspruchsvoller geworden, seit der Kindergarten 2008 als erste Stufe im Bildungswesen kantonalisiert worden sei. Seither ist er Teil der Volksschule. So hätten die Aufgaben und die Arbeitszeit zugenommen, doch der Lohn sei gleich geblieben. Kindergärtnerinnen und Kindergärtner arbeiten laut Fleuti nach Lehrplan und müssen Zeugnis- und Standortgespräche führen, wie das in der Schule auch der Fall ist. Den Grund für die Diskriminierung sieht sie darin, dass es ein typischer Frauenberuf sei. So bekomme ein Werktstattchef, also jemand in einem typischen Männerberuf, in der gleichen Lohnklasse wie die Kindergärtnerinnen 100 Prozent ausbezahlt.

Die Verbände wollen an ihrer nächsten Sitzung nun prüfen, beim Verwaltungsgericht gegen den Kanton zu klagen. Wie die Verbände in ihrer Mitteilung schreiben, sind sie sowie 18 Einzelklägerinnen «gewillt, auf juristischem Weg die Lohndiskriminierung zu bekämpfen».

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