Harmos: Zug wahrt seine Handlungsfreiheit, Neue Luzerner Zeitung, 2.10.
Wiederholt wurde von der Schweizerischen Konferenz der
kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) die Auffassung vertreten, dass sich die
verfassungsmässige Harmonisierung der obligatorischen Schule grundsätzlich nach
den Eckwerten des HarmoS-Konkordats zu richten hätte.
In einem Rechtsgutachten, welches von der Zuger
Bildungsdirektion in Auftrag gegeben wurde, spricht Prof. em. Dr. Paul Richli
dem HarmoS-Konkordat allerdings die Verbindlichkeit für Nicht-HarmoS Kantone
wie Zug ab, wie die Zuger Bildungsdirektion am Donnerstag mitteilt. Aus diesem
Grund hat die Zuger Regierung darauf verzichtet, gegenüber dem HarmoS-Konkordat
Vorbehalte anzubringen. Dazu war sie von der EDK eingeladen worden. Stattdessen
beruft sich der Zuger Regierungsrat auf den autonomen Nachvollzug, wie er im
Gutachten beschrieben wird.
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