Das Verwaltungsgericht hebt einen Entscheid des
Grossen Rates auf und erklärt die Initiative «Nur eine Fremdsprache in der
Primarschule» für gültig. Noch im letzten Jahr hatte der Grosse Rat mit grosser
Mehrheit die Initiative für ungültig erklärt.
Fremdsprachen-Initiative doch gültig, SRF Regional, 11.5.
Die Initianten beabsichtigen, das Gesetz für die Volksschulen des
Kantons Graubünden abzuändern: In der Primarschule soll nur noch eine
Fremdsprache obligatorisch sein, und zwar je nach Sprachregion Deutsch oder
Englisch.
Bei der Behandlung der Initiative am 20. April 2015 erkannte der Grosse
Rat eine offensichtliche Verletzung des übergeordneten Rechts und erklärte
deshalb die Initiative mit 82 zu 34 Stimmen für ungültig.
Das Verwaltungsgericht kommt in seinem Urteil zum gegenteiligen Schluss.
Für das Gericht scheint eine verfassungs- und bundesrechtskonforme Umsetzung
der Initiative zumindest nicht unmöglich. Deshalb liege kein offensichtlicher
Verstoss gegen übergeordnetes Recht vor. Der Kanton Graubünden würde sich mit
einer Annahme der Initiative allerdings vom gesamtschweizerischen
Sprachenkompromiss verabschieden, welcher rechtlich aber nicht bindend ist. Das
Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.
Jöri Luzi, einer der Initianten, freut sich über das Urteil: «Das ist
ein guter Tag für die Volksrechte und die Volkschule.» Und er erwartet nun,
dass die Stimmbürger über die Initiative abstimmen können.
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