Mit dem Lehrplan 21 im
Kanton Zürich ist mehr Informatik-Unterricht geplant, schon Fünftklässlern
sollen erste Kenntnisse vermittelt werden. Der Beginn des Englisch-Unterrichts
wird von der 2. in die 3. Klasse verschoben. Bis am 9. September führt der
Bildungsrat eine Vernehmlassung zum Zürcher Lehrplan 21 durch.
Mehr Informatik für Zürcher Schüler, Bild: Keystone
Mehr MINT-Unterricht, weniger Handarbeit, Landbote, 15.4.
Der
neue Lehrplan, der jenen aus dem Jahr 1991 ersetzt, werde «keine Revolution im
Klassenzimmer» auslösen, sagte Bildungsdirektorin Silvia Steiner an der Medienkonferenz
vom Freitag zum Start der Vernehmlassung. Es gehe vielmehr um eine «Anpassung
an die Gegebenheiten der Schulrealitäten».
Mehr
Fremdsprachen-Unterricht an der Primarschule
Der
Einstieg ins Lernen einer Fremdsprache an der Primarschule soll künftig
«möglichst intensiv» erfolgen, wie Volksschulamt-Vertreterin Brigitte Mühlemann
sagte. Englisch-Unterricht startet nicht mehr in der 2., sondern erst in der 3.
Klasse, dafür gleich mit drei Lektionen (bisher zwei).
Der
Unterricht in Französisch beginnt wie bisher in der 5. Klasse, in den ersten
beiden Jahren jedoch mit drei statt wie bisher zwei Lektionen. In der
Sekundarstufe I wird dagegen die Anzahl «Franz«-Lektionen von vier auf drei
reduziert.
Um
den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes entgegenzukommen, ist der Ausbau der Fächer
des MINT-Bereichs vorgesehen, sagte Mühlemann. Schon für Fünft- und
Sechstklässler ist Unterricht in «Medien und Informatik» geplant. Die
Primarschüler sollen künftig die Grundlagen der elektronischen
Datenverarbeitung verstehen und dem Alter entsprechend anwenden können.
An
der Sekundarstufe I ist eine Erhöhung der Lektionenzahl für «Natur und Technik»
vorgesehen. Neue Akzente gesetzt werden laut Mühlemann auch im Bereich
Wirtschaft, Arbeit und Haushalt, indem verstärkt auf Themen wie Umgang mit
Geld, Budget, Freizeitgestaltung und Konsum fokussiert werde. Der
Projektunterricht bleibe bestehen, werde aber von drei auf zwei Lektionen
gekürzt.
Systemfremden Gesetzesartikel
zu Handarbeit streichen
Der
Bildungsrat schlägt vor, die Zahl der Handarbeitslektionen zu reduzieren. Dazu
ist allerdings eine Gesetzesänderung nötig, weil das Fach Handarbeit mit einer
definierten Anzahl Stunden im Volksschulgesetz verankert ist. Dass
Handarbeitsunterricht in Halbklassen unterrichtet wird, ist heute auch
gesetzlich geregelt.
Der
Bildungsrat möchte nun den entsprechenden «systemfremden» Gesetzesartikel
streichen und Handarbeit wie die anderen Fächer behandeln. Dadurch gebe es mehr
Spielraum zur Ausgestaltung der Lektionentafel. Insgesamt sieht der
Lehrplan-21-Entwurf an der Primarschule zwischen 23 und 31 Lektionen pro Woche
vor, an der Sekundarstufe I zwischen 32 und 36 Lektionen.
Lehrerverbände für mehr
Halbklassenunterricht
Grundsätzlich
stehen laut Steiner alle Verbände hinter dem Lehrplan 21. Jene, die die
Lehrpersonen vertreten, kritisieren allerdings die - aus finanziellen Gründen -
geplante Reduktion des Halbklassenunterrichts. Zudem schlagen sie geringere
Lektionenzahlen vor, für die 5. und 6. Primarklasse maximal 30 Lektionen und
die 2. Sek-Klasse maximal 34 Lektionen.
Die
Bildungsdirektorin hat den Zürcher Lehrerinnen und Lehrerverband (ZLV), der
Anfang März aus Protest aus den Arbeitsgruppen zur Umsetzung des Lehrplans 21
zurückgetreten ist, wieder zurück ins Boot geholt.
Der
Fragebogen zur Vernehmlassung wurde aufgrund der ZLV-Kritik angepasst. Er
enthält neu ausdrückliche Fragen zu den kritischen Punkten. Die Verbände sollen
Vorschläge machen, bei welchen Fächern im Gegenzug zu mehr
Halbklassenunterricht Abstriche gemacht werden sollen.
Einführung im Schuljahr
2018/19
Der
Bildungsrat wird die Ergebnisse der Vernehmlassung bis Ende 2016 auswerten und
im Frühling 2017 über die Inkraftsetzung des neuen Lehrplans entscheiden. Im
Schuljahr 2018/19 wird er auf der Kindergarten- und der Primarstufe bis zur 5.
Klasse in Kraft treten, in der 6. Klasse und auf der Sekundarstufe I im
Schuljahr 2019/20.
Bereits
ab Schuljahr 2017/18 erfolgt die Einführung des neuen Lehrplans für die
Lehrerinnen und Lehrer mit Vorbereitungsarbeiten und Weiterbildungen. Ein
Weiterbildungsobligatorium gibt es nicht, die Schulen können aber drei Tage
Unterrichtszeit für Weiterbildungen einsetzen, wie Silvia Steiner sagte.
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