Meldepflicht für straffällige Schüler, NZZ, 26.3.
Während
einer Projektwoche in München schlugen drei Schüler im Juli 2009 fünf Passanten
zusammen und verletzten sie zum Teil lebensgefährlich. Nach ihrer Festnahme
wurde bekannt, dass die drei allesamt schon einmal in ein Jugendstrafverfahren
verwickelt gewesen waren - wegen Körperverletzung, Raubversuchs und Angriffs.
Die Lehrkräfte der betroffenen Weiterbildungs- und Berufswahlschule in Küsnacht
waren jedoch nicht über die Vorstrafen informiert worden.
Dieser
Umstand sorgte für massive Kritik. Im Nachgang zu dem Gewaltexzess forderte
deshalb die Bildungsdirektorin Regine Aeppli, Schulen seien über Vorstrafen
ihrer Schüler zu informieren. Die Jugendanwälte wurden in einer Weisung
angehalten, schwere Delikte den Schulen zu melden. Nun, fast sechs Jahre nach
dem «Fall München», hat die Kommission für Bildung und Kultur dem Zürcher Kantonsrat
einstimmig beantragt, eine entsprechende Gesetzesänderung anzunehmen, wie sie
in einer Mitteilung schreibt. Konkret sollen Jugendanwaltschaften verpflichtet
werden, im Zusammenhang mit dem Beginn oder Abschluss von Strafverfahren die
Leitung der Schulpflege zu informieren. Ob die Daten auch an die betroffenen
Lehrpersonen weitergegeben werden sollen, soll der Schulleitung überlassen
werden.
Eine
Informationspflicht der Jugendanwaltschaften ist nach Ansicht der Kommission
bei Gewaltverbrechen, Raub oder sexuellen Übergriffen gegeben. Zu informieren
ist auch, wenn eine Vielzahl von Personen oder die öffentliche Sicherheit
gefährdet ist. Für Diskussionen sorgte einzig ein Absatz, der eine Information
fordert, wenn das Vergehen «erhebliche Auswirkungen auf die Schule,
insbesondere auf den geordneten Schulbetrieb oder auf den Schutz der Schüler»
hat. Die Grünen wollten diesen «Gummiparagrafen» streichen. Damit werde einer
Datenweitergabe auch aus unwesentlichen Gründen Tür und Tor geöffnet,
kritisieren sie. Die Kommissionsmehrheit stellt sich auf den Standpunkt, die
Bestimmung sei zwingend für einen geordneten Schulbetrieb. Sie erwartet aber
eine verhältnismässige Umsetzung in der Praxis.
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