3. März 2015

Gewerbe gegen prüfungsfreien Übertritt

Die Geschäftsleitung des Aargauer Gewerbeverbandes hält nichts von einem prüfungsfreien Übertritt von der Sekundarschule in die FMS, HMS, IMS und in die Berufsmittelschule. Für einen Übertritt in eine Mittelschule müsse die Bezirksschule eine zwingende Voraussetzung sein.
Aargauer Gewerbeverband für höhere Übertrittsanforderungen an Schulen, soaktuell, 3.3.


Die Geschäftsleitung des Aargauischen Gewerbeverbands begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen der Übertrittsverfahren von der Primarschule zur Oberstufe an der Volksschule und von der Volksschule an die Mittelschulen. Sie unterstützt die gleichmässige Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die drei Oberstufenzüge und die höheren Anforderungen an den Übertritt in die Bezirksschule. Sie lehnt die Möglichkeit ab, von der Sekundarschule prüfungsfrei in die FMS, HMS, IMS und Berufsmittelschule wechseln zu können. Sie regt an, das System der Beschwerden in Schulangelegenheiten zu straffen.
Nach der AGV-Geschäftsleitung muss beim Übertritt von der Primarschule zu den drei Oberstufenzügen die primäre Beurteilungsbasis der Notendurchschnitt bilden, der durch die Berücksichtigung der Selbst- und Sozialkompetenz sowie des Potenzials der Schülerin oder des Schülers ergänzt werden kann. Um die gleichmässige Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die drei Oberstufenzüge zu gewährleisten, ist sicherzustellen, dass die Bewertungen gesamtkantonal nach den gleichen Kriterien erfolgen. Insbesondere sollen die Anforderungen an den Übertritt in die Bezirksschule wieder erhöht werden.
Höhere Durchlässigkeit
Die AGV-Geschäftsleitung unterstützt die Möglichkeit, dass die Schülerinnen und Schüler der Realschule und der Sekundarschule nach dem ersten Schulhalbjahr der ersten Klasse ohne Repetition in den höheren Leistungstyp aufsteigen können, wenn sie die Anforderungen erreichen. Diese neuen Möglichkeiten rechtfertigen die Abschaffung der Übertrittsprüfungen in die Oberstufe bei einer fehlenden Empfehlung der Lehrperson. Im Gegenzug ist es sinnvoll, die Repetition eines Schuljahrs abzuschaffen, wenn die Schülerinnen und Schüler die Anforderungen nicht erfüllen. Die Durchlässigkeit der Oberstufenzüge soll nicht nur nach oben, sondern auch nach unten gewährleistet sein.
Neue Möglichkeiten für die Lehrbetriebe
Das System der Bezirksschulabschlussprüfungen hat sich nicht bewährt. Wer eine Lehrstelle oder die Zusicherung zu einem Mittelschulübertritt hat, ist nicht mehr motiviert, eine Prüfung zu absolvieren, die den weitern Werdegang nicht mehr beeinflusst. Die Lehrbetriebe können aber von den künftigen Lernenden verlangen, dass das neue Abschlusszertifikat gut ausfällt, ansonsten der Lehrvertrag wieder aufgehoben wird.
Kein Übertritt von der Sekundarschule in die Mittelschule
Nicht einverstanden ist die AGV-Geschäftsleitung mit der Möglichkeit, von der Sekundarschule prüfungsfrei in die FMS, HMS, IMS und Berufsmittelschule wechseln zu können. Für einen Übertritt in eine Mittelschule muss die Bezirksschule eine zwingende Voraussetzung sein. Die Mittelschulen müssen Schülerinnen und Schülern mit überdurchschnittlichen Leistungen vorbehalten bleiben. Die vorgeschlagene Lösung konkurrenziert zudem unnötigerweise die Berufslehren.
Straffung des Beschwerdesystems in Schulangelegenheiten

Die AGV-Geschäftsleitung regt an, das ganze System der Beschwerden in Schulangelegenheiten zu straffen. Die Einsprache- und Beschwerdemöglichkeiten sind in den letzten Jahren zu stark ausgebaut worden und führen zu einem übermässigen administrativen Aufwand. Die neuen Durchlässigkeiten rechtfertigen eine Straffung des Rechtsmittelsystems in Schulangelegenheiten.

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